Krawallmacher werden zur Kasse gebeten Einmal böllern für 30.000 Euro

Düsseldorf · Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vereine vom Verband auferlegte Strafen auf Einzeltäter umlegen dürfen. Der 1. FC Köln hatte gegen einen Zuschauer geklagt.

Krawallmacher haften für die Strafen der Fußballvereine
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Foto: dpa

Februar 2014. Ein Zuschauer des 1. FC Köln hat beim Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Knallkörper gezündet und diesen auf den Unterrang der Nordtribüne geworfen. Sieben Menschen werden durch die Aktion verletzt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes belegt den Klub deshalb mit einer Strafe von 50.000 Euro und verdonnert ihn dazu, weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention zu stecken. Das Geld will sich der Klub von dem Täter wiederholen und fordert Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro. Der Täter weigert sich. Es beginnt ein Marathon durch die Instanzen.

Zwei Jahre später hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt, dass der Fußball-Bundesligist grundsätzlich dazu berechtigt ist, vom DFB verhängte Strafen auf einzelne Zuschauer umzulegen. Der wegweisende Grad des Urteils hält sich indes in engen Grenzen. Denn es gibt zwei Probleme: die Verursacher, erstens, können oft nicht identifiziert werden. Die Täter haben viele Tricks, um nicht enttarnt zu werden: Sie sind meist vermummt, verstecken sich hinter Choreographien, wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung. Und zweitens gibt es bei ihnen in den seltensten Fällen was zu holen.

DFB-Vizepräsident Rainer Koch bezeichnete das Urteil als einen "beachtlichen Erfolg". Die Entscheidung sei generell eine wichtige Grundlage für mehr Sicherheit in den Stadien. "Potentiellen Tätern werden die gravierenden Konsequenzen ihres Handelns für das eigene Portemonnaie deutlich vor Augen geführt", sagte der Jurist.

Die Fan-Vereinigung "Unsere Kurve" hat sofort nach Urteilsverkündung Gesprächsbedarf angemeldet. Sie empfinden es als ungerecht, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen "kontrolliert" gezündeter Pyrotechnik und Vorfällen, wo Leib und Leben zu Schaden kommen können.

Das Oberlandesgericht Köln muss den Fall nun erneut verhandeln und entscheiden (Az. VII ZR 14/16). Die Kölner Richter waren der Ansicht gewesen, dass der Mann, bei dem noch zwei Stunden nach dem Vorfall 1,94 Promille Alkohol und Cannabis-Spuren im Blut festgestellt wurden, zwar gegen Stadionpflichten verstoßen habe. Mit der Strafe sanktioniere der DFB aber Versäumnisse des Vereins, zum Beispiel dass an den Eingängen nicht ausreichend kontrolliert worden sei. Diese Auffassung ist für den BGH nicht haltbar. Jeder Zuschauer habe die Pflicht, das Spiel nicht zu stören, heißt es in dem Urteil. Verstößt jemand gegen diese Pflicht, muss er demnach für alle verursachten Schäden haften — Geldstrafen gegen den Verein eingeschlossen. Denn die Störung sei ja genau der Anlass dafür. In dem konkreten Fall ist offen, ob der Täter überhaupt schuldfähig gewesen ist.

"Das Urteil ist schon ein wichtiges Signal", findet der Düsseldorfer Sportrechtler Paul Lambertz (Kanzlei Beiten Burkhardt) im Gespräch mit dieser Redaktion. "Niemand kann tolerieren, wenn andere in Gefahr gebracht werden. Die Konsequenz daraus, wenn nicht einer zahlen würde, wäre ja, dass die Strafe auf alle umgelegt würde — also zum Beispiel die Ticketpreise erhöht würden. So ist es deutlich gerechter."

Der 1. FC Köln ist mit dem Urteil zufrieden und hofft auf eine abschreckende Wirkung. Andere Vereine wollen sich zum konkreten Fall nur zurückhaltend äußern. In Gladbach heißt es auf Anfrage, man würde Täter, die man identifizieren konnte, zur Kasse bitten. In einzelnen Fällen habe man sich so auch schon Geld zurückgeholt. Fortuna Düsseldorfs Vorstandsvorsitzender Robert Schäfer sagt: "Grundsätzlich sind wir verpflichtet, Schaden vom Verein fernzuhalten und bestehende Ansprüche durchzusetzen."

Bayer Leverkusen hat zwei Täter, die 2014 vor einer Kölner Disko Verteidiger Michal Kadlec zusammengeschlagen haben, auf 100.000 Euro verklagt: "Immer, wenn es bei ihnen etwas zu holen gibt, dann sollen sie auch zahlen." Grundsätzlich würde man ganz unterschiedlich auf vom Verband verhängte Strafen durch Fehlverhalten der Fans reagieren. Unter anderem, indem man Zuschüsse für den Fanflieger zu Auswärtsspielen streicht.

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