Fußball-Bundesliga Geldstrafen für Dortmund und Hamburg

Frankfurt/Main (RPO). Die beiden Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund und Hamburger SV sind vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 5000 und 3000 Euro verurteilt worden.

Die Dortmunder Strafe resultiert aus dem DFB-Pokal-Halbfinale gegen Carl Zeiss Jena am 18. März 2008, als aus dem BVB-Fanblock ein Plastikgegenstand auf das Spielfeld in den Jenaer Strafraum geworfen worden war. Zudem wurden im Jenaer Fanblock mehrere Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet. Die Hamburger wurden indes bestraft, weil vor Beginn des Bundesliga-Spiels beim VfL Wolfsburg am 22. März 2008 im Hamburger Fanblock drei Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet worden waren. Vor Beginn der zweiten Halbzeit detonierte an selber Stelle ein weiterer Knallkörper.

(sid)
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