Kommentar zum Gerichtsurteil Vereine müssen zahlen

Meinung · Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt. Künftig können Profiklubs für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen, der über das normale Maß hinausgeht, zur Kasse gebeten werden. Das ist nur gerecht.

Reaktionen auf das Urteil zu Polizeikosten im Fußball
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Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Der deutsche Profifußball macht im Jahr über vier Milliarden Euro Umsatz. Deshalb ist er einer der großen Steuerzahler. Bislang haben sich die Vereine mit dem Verweis auf die Steuerlast dagegen verwahrt, für jene zusätzlichen Kosten zur Kasse gebeten zu werden, die bei den sogenannten Hochrisikospielen durch Polizei-Einsätze anfallen.

Dieses Argument hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig genommen. Es entschied am Freitag, dass Vereine grundsätzlich an den Kosten für Polizei-Einsätze beteiligt werden können, die über das normale Maß hinausgehen. Der Grundsatz, dass der Staat außerhalb der Fußball-Arenen für Sicherheit zu sorgen hat, bleibt vom Leipziger Spruch unberührt. Das macht die Sache auch nicht einfacher.

Wer definiert das normale Maß? Wer berechnet auf welcher Grundlage die Kosten für die Erhöhung des Sicherheitspersonals? Wer entscheidet, um wie viele Personen ein Polizeiaufgebot aufgestockt werden muss, wenn es sich um ein Hochrisikospiel handelt? Was ist ein Hochrisikospiel?

Diese Fragen muss nun das Oberverwaltungsgericht in Bremen beantworten, an das der Fall zurückverwiesen wurde.

Und es ist offen, welche Bundesländer sich die Haltung des Landes Bremen zu eigen machen werden, indem sie künftig dem Profifußball Rechnungen ausstellen. Grundsätzlich dürfen sie das nun. Das kann man gerecht finden. In England, Frankreich und Italien ist es längst normal.

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