Flucht- und Verdunkelungsgefahr Bayern-Profi Breno in U-Haft

München (RPO). Der brasilianische Abwehrspieler Breno vom Fußball-Rekordmeister Bayern München ist wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr am Samstag festgenommen worden.

Bundesliga 11/12: Brenos Haus abgebrannt
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Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte dem SID entsprechende Vorabmeldungen von bild.de und Sport1. Es besteht laut Steinkraus-Koch von der Staatsanwaltschaft München I der dringende Tatverdacht der schweren Brandstiftung. Die angemietete Villa des 21-Jährigen in Grünwald bei München war in der Nacht zum Dienstag völlig ausgebrannt.

Der Bayern-Profi sitzt in der Justizvollzugsanstalt München in U-Haft. Die Rechtsanwälte des Spielers sind nun offenbar am Zug und können eine Aussetzung der U-Haft beantragen. Bayern-Präsident Uli Hoeneß war angesichts der Entwicklungen außer sich. "Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, den Jungen ins Gefängnis zu stecken. So etwas habe ich in unserem Land bislang nicht für möglich gehalten. Zwar ist noch nicht alles bekannt, aber so, wie sich die Staatsanwaltschaft aufführt, das ist Wahnsinn. Wir sind vollkommen vor den Kopf gestoßen", sagte Hoeneß am Samstagabend nach dem 3:0-Heimsieg gegen Bayer Leverkusen. Er kündigte an, dass Breno nach seiner Freilassung nach Brasilien zurückgeschickt werde, um ihn aus der Schusslinie zu nehmen.

Breno schweigt

Steinkraus-Koch sagte Sport1, dass Breno, der haftfähig sei, zur Sache bisher keine Angaben gemacht habe: "Das ist auch ein Grund, worin die Verdunkelungsgefahr derzeit begründet ist. Man muss dazu sagen: Der Haftbefehl könnte gegen entsprechende Auflagen auch jederzeit außer Vollzug gesetzt werden. Das ist zu prüfen. Derzeit ist diesbezüglich aber die Verteidigung am Zuge. Zum weiteren Verlauf der Ermittlungen möchten wir aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine Angaben machen."

Breno könne auch gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt werden, so der Staatsanwalt: "Dazu ist ein entsprechender Antrag der Verteidigung notwendig, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Solche Auflagen, die dort verhängt werden können, sind unter anderem eine Kaution. Nur alleine mit einer Kaution wird es voraussichtlich nicht getan sein."

Auf die Nachfrage, was passieren müsse, damit Breno aus der U-Haft entlassen werde, sagte Steinkraus-Koch: "Unter anderem vielleicht eine Einlassung zur Sache. Das wird sich aber erst zeigen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und das durch das Gericht geprüft wird." Die Staatsanwaltschaft München I hatte am Freitag Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung aufgenommen. Offensichtlich belasten die Ermittlungsergebnisse Breno so stark, dass ein Haftbefehl ausgesprochen wurde.

Psychische Probleme

Bayern-Trainer Jupp Heynckes zeigte sich vor dem Spiel gegen Bayer Leverkusen am Liga-total!-Mikrofon betroffen. "Es war für uns natürlich ein großer Schock - das ist ganz klar", sagte er: "Aber der Junge hat anscheinend persönliche Probleme gehabt, die auch unbemerkt blieben, weil er seine normale Reha gemacht hat." Am Tag des Hausbrands habe Breno im Training wieder Probleme mit dem Knie gehabt. "Ich kann mir vorstellen, dass das der Auslöser war", so Heynckes.

Er selbst habe nach dem Zwischenfall noch keinen Kontakt zu seinem Spieler gehabt, werde das aber natürlich in den nächsten Tagen nachholen. Außerdem sei es "natürlich selbstverständlich, dass immer jemand vom Klub dabei war. Das hat Christian Nerlinger übernommen".

Der Ex-Nürnberger Breno, bürgerlich Vinicius Rodrigues Borges, befand sich zum Zeitpunkt des Brandes alleine im Haus, brachte sich aber rechtzeitig in Sicherheit. Er erlitt eine leichte Rauchvergiftung. Der Brand war nach Angaben der Feuerwehr im Gästezimmer im Keller ausgebrochen. Brenos Frau Renata und die drei Kinder hatten sich zum Zeitpunkt des Brandes nicht in der Villa befunden.

Breno, der mittlerweile von einem Anwalt vertreten wird, muss sich auf weitere unangenehme Fragen der Ermittlungsbehörden einstellen. "Wir werden ihn sicher mit den neuen Fakten konfrontieren und ihm die Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern", hatte Steinkraus-Koch erklärt. Es könne immer noch sein, dass es sich um einen technischen Defekt gehandelt habe, ergänzte er. Allerdings legt das Einleiten von Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung nahe, dass die Staatsanwaltschaft davon oder von Fahrlässigkeit nicht ausgeht.

(SID/areh)
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