1:4-Klatsche für die WerkselfBayer 04 unterliegt Hoffenheim deutlich
Zwei Verletzungen und vier Gegentore machten das Freitagabendspiel zu einem Desaster für die Werkself – nicht nur aus tabellarischer Sicht.
Zwei Verletzungen und vier Gegentore machten das Freitagabendspiel zu einem Desaster für die Werkself – nicht nur aus tabellarischer Sicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat etwas überraschend die Beteiligung von Fußball-Klubs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen für rechtmäßig erklärt. Der deutsche Fußball blickt schweren Zeiten entgegen.
Meinung · Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt. Künftig können Profiklubs für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen, der über das normale Maß hinausgeht, zur Kasse gebeten werden. Das ist nur gerecht.
Fußballvereine können an den Polizeieinsatzkosten beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im konkreten Fall, der zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen wurde, geht es demnach nur noch um die Höhe der Kosten.
Fußball-Vereine können grundsätzlich an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Die Gerichtserklärung im Wortlaut.