Sponsorvertrag mit VfL Wolfsburg Anklage gegen VW-Mitarbeiter

Köln (RPO). Ein Sponsorvertrag zwischen einer Telekom-Tochter und dem Bundesligisten VfL Wolfsburg hat zu einer Anklage unter anderem gegen Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns wegen des Verdachts der Bestechlichkeit geführt.

Bundesliga 11/12: Wolfsburg - Lautern
8 Bilder

Bundesliga 11/12: Wolfsburg - Lautern

8 Bilder

Ein VW-Sprecher bestätigte dem Sport-Informations-Dienst (sid) ein anhängiges Verfahren. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Samstag, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erhoben habe. Hintergrund ist die Verlängerung eines mit vier Millionen Euro pro Jahr dotierten Werbevertrages der Telekom-Tochterfirma T-Systems mit dem VfL Wolfsburg, der nach Einschätzung der Staatsanwälte Voraussetzung für die Verlängerung eines anderen Vertrages zwischen T-Systems und dem VW-Konzerns gewesen sein soll. Diese Verträge hätten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht gekoppelt werden dürfen.

"Wir sehen kein Problem"

"Wir haben nach wie vor keine Erkenntnisse, dass sich Mitarbeiter oder das Unternehmen bereichert haben. Selbstverständlich sind wir an einer vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes interessiert. Weitere Angaben können wir vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens nicht machen", sagte VW-Sprecher Michael Brendel dem sid: "Es bleibt aber dabei: Wir sehen kein Problem darin, dass Lieferanten von Volkswagen auch Sponsoringverträge mit dem VfL Wolfsburg abschließen."

Laut der SZ sind dennoch zwei Führungskräfte aus der Abteilung von VW-Einkaufsvorstand und VfL-Aufsichtsratschef Francisco Javier Garcia Sanz wegen Bestechlichkeit angeklagt, zwei frühere Manager und ein Ex-Berater von T-Systems wegen Bestechung. Sie sollen sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarters Landgerichts verantworten, da einer der Beschuldigten in Stuttgart wohnt.

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sei Paragraph 299 des Strafgesetzbuches erfüllt. Dort heißt es in Absatz 1: "Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ebenso strafbar ist laut Absatz 2 auch das Anbieten eines Vorteils. Der besagte "Dritte" könnte in diesem Fall der VfL Wolfsburg sein.

Nach dem Bericht der SZ gebe es laut der Anklageschrift zwar Hinweise auf Treffen bei VW mit Einkaufsvorstand Garcia Sanz, bei denen die Verknüpfung des T-Systems-Vertrags mit dem VfL-Sponsoring besprochen worden sein soll. Der Inhalt dieser Treffen habe sich aber nicht mehr ermitteln lassen. Gegen Garcia Sanz selbst werde nicht ermittelt, möglicherweise müsse er aber als Zeuge aussagen. Die fünf Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

Für Wirtschaftsanwälte ist der Vorgang offenbar ein "Pilotverfahren". Erstmals werde juristisch geklärt, ob Geschäfte in Industrie und Wirtschaft mit einem Sport-Sponsoring verknüpft werden dürfen.

(SID/seeg)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort