Videobeweis-Chaos in Dortmund Fragen und Antworten zum möglichen Einspruch

Düsseldorf · Hat der Protest des 1. FC Köln gegen die Wertung des 0:5 in Dortmund Aussicht auf Erfolg? Nach Ansicht der Kölner war das Tor zum 0:2 irregulär. Die Rollen des Referees Ittrich und des Videoassistenten Brych rücken in den Fokus.

Videobeweis in der Bundesliga: Wichtige Szenen und Probleme seit Saisonbeginn
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Videobeweis: Wichtige Szenen und Probleme seit Saisonbeginn

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Foto: dpa, fg nic

Der 1. FC Köln wird nach dem 0:5 in der Fußball-Bundesliga Protest gegen die Wertung des Spiels einlegen. Das Urteil könnte mit Blick auf die Rolle des Video-Schiedsrichter zu einem Präzedenzfall werden.

Warum legt Köln Protest ein?

Weil das Tor zum 2:0 des BVB laut Regelwerk irregulär war. Schiedsrichter Patrick Ittrich hatte die Situation abgepfiffen, bevor der Ball nach dem Schuss von Sokratis die Linie überquert hatte. Der FC verweist auf Paragraph 17, Absatz C der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Demnach ist ein Einspruch möglich bei einem "Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat."

Borussia Dortmund - 1. FC Köln: Sokratis-Treffer wird nach Videobeweis anerkannt
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Sokratis-Treffer wird nach Videobeweis anerkannt

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Foto: ap, mm

Wieso hat Video-Schiedsrichter Felix Brych eingegriffen?

Weil er das Foul bewertet hat, das Ittrich gepfiffen hat. Videoassistent Brych kam zu der Entscheidung, dass es kein Foul war, weil FC-Keeper Timo Horn mit dem eigenen Abwehrspieler Dominique Heintz zusammengeprallt ist. Den Pfiff konnte er nicht hören, da im Video-Raum in Köln kein Ton vorhanden ist.

Wie reagierten die Dortmunder?

Mit Unverständnis. "Wenn man nicht verlieren kann, greift man zu solchen Mitteln", sagte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke: "Das ist eine Attitude des schlechten Verlierers." Sportdirektor Michael Zorc erklärte: "Das ist doch grotesk, nahezu lächerlich."

Hat der Protest eine Chance?

Schwer zu sagen. 1997 war in einem vergleichbaren Fall ein Wiederholungsspiel zwischen 1860 München und dem Karlsruher SC angesetzt worden, der Weltverband Fifa hatte das Urteil des DFB-Sportgerichts mit Verweis auf den Schutz der Tatsachen-Entscheidung aber kassiert. Die Frage ist: Handelt es sich nach dem Eingriff des Video-Schiedsrichters noch um eine Tatsachen-Entscheidung? Damit verbunden wäre auch die Präzedenz-Entscheidung: Ist der Video-Assistent, wie sein Name andeutet, wirklich ein Assistent? Oder ist er ein Oberschiedsrichter? Möglich auch, dass das Gericht den Einsatz des Video-Assistenten komplett ausblendet, weil es das Foul bewertet. Und dann darauf verweist, dass Ittrichs Wahrnehmung, erst nach Überquerung der Linie gepfiffen zu haben, eine Tatsachen-Entscheidung ist.

Welcher Weg bleibt Köln im Falle eines Scheiterns?

Offizielle Berufungsinstanz ist das DFB-Bundesgericht.

(seeg)
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