Polizei-Beleidigung Geldbuße für einen Fortuna-Fan

Mönchengladbach · Als der Düsseldorfer (26) im Januar den Borussia-Park nach dem Gastspiel der Düsseldorfer Fortuna in Mönchengladbach verließ, wurde er am Ausgang von einem Polizeibeamten angesprochen. Wegen Beleidigung habe er mit einer Anzeige zu rechnen. Bald erhielt der 26-Jährige einen Strafbefehl. Gestern musste der Düsseldorfer vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen, weil er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.

Fortuna-Fans beim Auswärtspiel in Mönchengladbach im Januar.

Fortuna-Fans beim Auswärtspiel in Mönchengladbach im Januar.

Foto: rpo, Falk Janning

Bereits zu Prozessbeginn erklärte der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant geständig sei. Mit dunkelrotem Kopf gab der 26-Jährige zu, sich am 25. Januar an den Fangesängen "Alle Cops sind Bastarde" beteiligt zu haben. Warum er denn trotz des Geständnisses Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habe, erkundigte sich der Richter. Sichtlich verlegen erklärte der Angeklagte im feinen dunklen Anzug sinngemäß: "Ich bin doch Berufssoldat und möchte hier möglichst ohne Vorstrafe rauskommen." Den Hinweis auf "Bastarde" habe er damals keinesfalls persönlich gemeint und sich dann auch entschuldigt. Betrunken sei er nicht gewesen. Er habe nur zwei Bier getrunken, gab er verlegen zu.

"Aber als wir aus dem Shuttle-Bus stiegen, gab es bereits eine aufgeheizte Stimmung", erinnerte sich der Fortuna-Fan im Gerichtssaal. Dann sei er mit erhobenen Armen aus einer Fan-Gruppe losgestürmt und habe den besagten Satz geschrien. Schließlich seien die Fortuna-Fans mit ihren Sprechchören aufgefallen. Ihm sei damals nicht klar gewesen, dass die Polizei den Satz auf sich bezog, versuchte der Angeklagte gestern, sein Verhalten zu erklären.

Danach bat der Verteidiger für den Berufssoldaten um eine Einstellung des Verfahrens. Nach einem Rechtsgespräch waren Gericht und Staatsanwalt einverstanden. Am Ende stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein. Der Angeklagte müsse allerdings eine Geldbuße von 600 Euro (drei Raten zu je 200 Euro) zahlen. "Sehr gern", reagierte der Berufssoldat und wurde nunmehr knallrot im Gesicht.

Vom Staatsanwalt kam noch der Hinweis, dass der Berufssoldat zwar nach der Verfahrenseinstellung nicht vorbestraft sei, aber möglicherweise noch ein Disziplinarverfahren von der Bundeswehr zu erwarten habe.

(RP/ac/can)
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