Mutmaßliche Vergewaltigung Verdächtiger hätte längst im Gefängnis sitzen können

Mönchengladbach · Ein 30-Jähriger soll in einem Fanzug von Borussia Mönchengladbach eine 19-Jährige missbraucht haben. Eigentlich sollte der Mann wegen einer Vergewaltigung, für die er zuvor bereits verurteilt worden war, ins Gefängnis. Das Amtsgericht setzte bei der Bearbeitung der Akte jedoch falsche Prioritäten.

 Das Amtsgericht in Mönchengladbach (Symbolfoto).

Das Amtsgericht in Mönchengladbach (Symbolfoto).

Foto: Ilgner, Detlef

Wie nun bekannt wurde, hat der Verdächtige schon vier Vorverurteilungen wegen Gewaltdelikten und Körperverletzungen. Im November 2017 wurde ein weiteres Urteil gegen ihn wegen Vergewaltigung und Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen (Hitlergruß) gegen ihn rechtskräftig.

Eigentlich hätte der 30-Jährige dafür für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis gemusst. Doch das Urteil wurde noch nicht vollstreckt. Warum dies noch nicht geschah, hat ein Sprecher des Landgerichtes Mönchengladbach nun überprüft. "Das Amtsgericht hatte bei der Bearbeitung der Akte falsche Prioritäten gesetzt", sagte der Sprecher unserer Redaktion.

Das Verfahren ging damals durch drei Instanzen — weil Berufung und Revision eingelegt wurden. Ende November 2017 erklärte das Oberlandesgericht das Urteil dann für rechtskräftig. Daraufhin gingen die Akten zu dem Fall wieder an das Landgericht und an das Amtsgericht zurück. Beim Amtsgericht wurde zunächst über die Verfahrenskosten und die Opferentschädigung entschieden, anstatt den Fall schnell an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, damit der Haftbefehl vollstreckt werden kann. An diesem Dienstag wurde die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Damit wird die Vollstreckung der Strafe eingeleitet.

Offenbar hätte der Haftbefehl mehrere Wochen früher vollstreckt werden können: "Nach vorläufiger Bewertung dieser Abläufe" komme das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Amtsgericht die Akten schon im Januar an die Staatsanwaltschaft hätte weiterleiten können, sagte der Sprecher weiter. Über die Verfahrenskosten und die Opferentschädigung hätte das Amtsgericht anschließend immer noch entscheiden können.

(skr)
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