„Die Seele brennt“ Streit um Borussias Fan-Hymne kommt bald vor Gericht

Mönchengladbach/Düsseldorf · Aktiv haben es viele Borussia-Fans gar nicht mitbekommen, dass die Hymne „Die Seele brennt“ schon seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr im Stadion lief. Grund ist ein Rechtsstreit. Bald wird er vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Darum geht es.

„Die Seele brennt“ konnte die Fans im Borussia-Park schon länger nicht mehr singen.

„Die Seele brennt“ konnte die Fans im Borussia-Park schon länger nicht mehr singen.

Foto: Dirk Paeffgen/Dirk Paeffgen (dirk)

Die Aufregung der Borussia-Fans war riesig im Juli 2019. Doch es ging weder um sensationelle Nachrichten vom Transfermarkt noch um die Zukunft des Trainers. Vertreter der aktiven Fanszene hatten beschlossen, zur neuen Saison „Die Seele brennt“ als Einlaufmusik im Borussia-Park einzuführen und „Die Elf vom Niederrhein“, wie einst auf dem Bökelberg, ins Vorprogramm zu schieben.

Eine Saison lang wurde es so durchgezogen, doch als Ende September 2020 rund 10.000 Fans ins Stadion zurückkehren durften, gab es auch ein musikalisches Comeback. „Die Seele brennt“ durfte nicht mehr gespielt werden. „Grund dafür ist ein laufendes juristisches Verfahren mit den Urhebern des Songs. Bis zur Klärung des Sachverhalts wird das Lied daher nicht mehr im Rahmen des Stadionprogramms bei Heimspielen zu hören sein“, teilte der Verein damals mit. Am 14. April wird der Fall nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.

Borussia Mönchengladbach ist jedoch keine der Parteien in dem Zivilverfahren. Nach Informationen unserer Redaktion gibt der Kläger an, im Jahr 2003 das Lied inklusive Melodie und Text komponiert zu haben. Der Beklagte ist ein Vorstandsmitglied beim FPMG Supporters Club und meldete 2015 die Wortmarke „Die Seele brennt“ beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Kläger sehen ihre Urheberrechte verletzt und meinen, die Wortmarke sei von Anfang an nichtig gewesen. Dagegen bestreitet der Beklagte, dass der Kläger „Die Seele brennt“ überhaupt komponiert habe, zudem besitze die Liedzeile keine ausreichende Schöpfungshöhe.

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Beide Parteien oder ihre Anwälte wollten sich gegenüber unserer Redaktion auf Anfrage nicht äußern. Das Verfahren hat einen Streitwert von 10.000 Euro. Und: Es geht indirekt darum, ob „Die Seele brennt“ bald wieder im Borussia-Park laufen kann, zu welchem Zeitpunkt auch immer.

Janik Sorgatz und Hannah Gobrecht

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