Becherwurf und Spielabbruch Anklage gegen Bochumer Tatverdächtigen nach Gladbach-Spiel erhoben

Bochum · Die Bundesliga-Partie zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach vor zwei Wochen musste abgebrochen werden, nachdem ein Linienrichter durch einen Becherwurf am Kopf getroffen wurde. Nun wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen Tatverdächtigen erhoben.

VfL Bochum - Borussia Mönchengladbach: Bilder zum Becherwurf-Spiel
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Bochum - Borussia: Bilder des Spiels

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Foto: dpa/Bernd Thissen

Knapp zwei Wochen nach dem folgenschweren Becherwurf eines Fußball-Fans beim Spiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach ist ein Tatverdächtiger identifiziert worden. Wie die Bochumer Polizei und der Fußball-Bundesligist am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten, wurde am 30. März gegen einen 38 Jahre alten Bochumer Anklage von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

„Der Tatverdacht beruht im Wesentlichen auf Zeugenaussagen, den gesichteten und ausgewerteten TV-Bildern sowie auf molekulargenetischen Untersuchungen des sichergestellten Tatwerkzeuges“, hieß es in der Mitteilung. Bereits drei Tage nach dem Spiel hatte die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt, der sich zu dem Zeitpunkt noch nicht zur Sache einlassen wollte.

In der zweiten Halbzeit der Partie am 18. März war Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann von einem Getränkebecher in der 62. Spielminute beim Spielstand von 2:0 für Gladbach am Kopf getroffen worden. Das Spiel war deshalb abgebrochen und wenige Tage später vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit 2:0 für Mönchengladbach gewertet worden. Bei Gittelmann waren im Anschluss eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma diagnostiziert wurden.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen wird der Tatverdächtige im Fall einer Verurteilung auch noch mit Sanktionen des VfL Bochums rechnen müssen. „Im Falle einer Identifizierung wird der VfL Bochum 1848 weitere Schritte einleiten, zum Beispiel Stadionverbot, Vereinsausschluss oder Einzug der Dauerkarte, und behält sich Schadenersatzansprüche vor“, hatten die Bochumer nach dem Spielabbruch verkündet.

Der Abbruch war der achte in der Geschichte der Fußball-Bundesliga und Borussia Mönchengladbach der erste Klub, der zum zweiten Mal betroffen war. Am 3. April 1971 hieß der Nutznießer des Pfostenbruchs auf dem Gladbacher Bökelberg Werder Bremen. Zum Zeitpunkt des Abbruchs hatte es nach 88 Minuten 1:1 gestanden, die Partie wurde im Anschluss allerdings mit 2:0 für Werder gewertet.

(hgo, dpa)
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