VfL-Vorschlag nach Becherwurf-Eklat Warum das Bochum-Spiel gegen Gladbach nicht wiederholt werden darf

Meinung | Düsseldorf · Der VfL Bochum bemüht sich um eine Wiederholung des abgebrochenen Spiels gegen Borussia Mönchengladbach. Dieser Forderung darf aber nicht entsprochen werden. Ansonsten statuiert der DFB nach dem Becherwurf eines Fans ein unrühmliches Exempel, kommentiert unser Autor.

 Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann (r.) wurde in Bochum von einem Bierbecher getroffen.

Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann (r.) wurde in Bochum von einem Bierbecher getroffen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Der VfL Bochum fordert ein Wiederholungsspiel! Das war die Schlagzeile am Mittwochabend, nachdem der Fußball-Bundesligist zunächst über seinen Anwalt Horst Kletke und später selbst verlauten ließen, dass man eine Wertung zugunsten von Borussia Mönchengladbach nach der abgebrochenen Partie am Freitagabend nicht einfach hinnehmen wolle. Dieser Versuch ist zwar legitim, aber er wirkt extrem unsympathisch und auch etwas schamerfüllend. Schließlich gestand der Verein schon im Vorfeld der Partie ein großes Problem mit Becherwerfern ein.

Zur Erinnerung: Kostenpflichtiger Inhalt Ein Fan warf am vergangenen Freitag seinen gefüllten Bierbecher in Richtung Spielfeld und traf Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann am Hinterkopf. Die Folge: Schiedsrichter Benjamin Cortus brach die Partie beim Stand von 2:0 für die Gäste aus Gladbach nach 69 gespielten Minuten ab. Mehrfach im Vorfeld hatte der Stadionsprecher die Anhänger bereits ermahnt, keine Gegenstände in Richtung Spielfeld zu werfen. Am Freitagnachmittag hatte der Verein zudem ein Video veröffentlicht, in dem Kapitän Anthony Losilla die Fans aufforderte, das Bier lieber zu trinken, statt zu werfen. Das Problem der Becherwürfe im Bochumer Ruhrstadion war also bekannt – und eskalierte am vergangenen Freitag mit dem Spielabbruch.

Dass die Verantwortlichen des VfL Bochum nun versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten, ist vollkommen legitim. Qua ihrer Ämter sind sie sogar dazu verpflichtet. So erscheint es offensichtlich, dass die Forderung nach einem Wiederholungsspiel vor allem ein juristischer Schachzug ist, mit dem man die drohende Strafe abmildern will. Schließlich ist davon auszugehen, dass das DFB-Sportgericht auf einen Sieg für Borussia Mönchengladbach entscheiden wird, zumal die Fohlen bereits mit 2:0 zum Zeitpunkt des Abbruchs führten. Was die Bochumer aber treffen würde, wären weitere Strafen wie etwa ein (Teil-)Ausschluss der Zuschauer.

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Diese Strafe versucht der VfL Bochum nun zu drücken und bringt durchaus ein gutes Argumente an. „Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat“, sagte Kletke mit Verweis auf die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegenüber der „Bild“. Halten wird diese Argumentation aber ziemlich sicher nicht. Als vor elf Jahren zuletzt ein Bierbecher einen Linienrichter traf, wertete der DFB die Partie ebenfalls gegen den Heimverein, aus dessen Kurve der Becher flog.

Auch der VfL Bochum darf nun nicht mit seiner Forderung durchkommen. Ansonsten hätte das DFB-Sportgericht ein Exempel statuiert, das Tür und Tor für jegliches Chaos öffnen würde. Dann könnten nämlich in Zukunft in allen Stadien Becher in Richtung der Linienrichter fliegen, wenn den Anhängern der Spielstand nicht zusagt. Ganz abgesehen davon braucht es zwingend eine klare Abschreckung in Sachen Becherwürfe. Diese haben nämlich nicht nur in Bochum unglaublich nervige und – wie man gesehen hat – gefährliche Auswüchse genommen.

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