Vertrag galt nur für den Profibereich Berliner Arbeitsgericht weist Klage von Schäfer ab

Berlin (dpa). Winfried Schäfer ist vor dem Berliner Arbeitsgericht mit seiner Klage gegen den jetzigen Fußball- Regionalligisten Tennis Borussia gescheitert. Der frühere Trainer besaß bei TeBe ursprünglich einen Vertrag bis zum 30. Juni 2002 und wollte die Zahlung des vollen Gehaltes bis zum Vertragsende erreichen. Dabei ging es um 4,125 Millionen Mark.

Das Gericht folgte dagegen der Auffassung des Amateurvereins, wonach das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2000 erloschen ist. Durch den Lizenzentzug war der Zweitligist zwangsweise abgestiegen. Schäfers Vertrag habe nur für die erste und die zweite Liga gegolten, argumentierte der Club, der seinem einstigen Coach derzeit kein Geld mehr schuldet. Schäfer muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Weder Schäfer noch sein Anwalt Ulrich Weber erschienen aus Protest gegen die aus ihrer Sicht einseiteige Auffassung des Vorsitzenden Richters bei der Urteilsverkündung. Weber sagte der „Berliner Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe), notfalls wollten sein Mandant und er bis in die letzte Instanz gehen.

Von einer Fortsetzung des Rechtsstreites vor dem Landesarbeitsgericht ging auch TeBe-Geschäftsführer Michael Plassmann am Mittwoch aus. In der ersten Verhandlung am 6. Dezember hatte Tennis Borussia die Zahlung von 800.000 Mark angeboten, geschlossen wurde dann ein Vergleich über 1,2 Millionen Mark. Diesen Vergleich hatte TeBe jedoch widerrufen.

Auch mit seinem ehemaligen Stürmer Sergej Kirjakow streitet der Verein vor Gericht, nachdem TeBe lem bereits geschlossenen Vergleich über die Zahlung von 430 000 Mark ebenfalls widersprach. Dort fällt am 16. März eine Entscheidung. Kirjakow besaß ebenfalls einen Vertrag bis 2002.

(RPO Archiv)
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