Finanztransaktionen Schweizer Bank ließ Uli Hoeneß mit bis zu zwei Milliarden Euro spekulieren
Düsseldorf · Uli Hoeneß hat jahrelang an Devisenmärkten spekuliert. Das Geld dafür war nicht nur sein eigenes. Die Schweizer Bank Vontobel stellte ihm zeitweise bis zu zwei Milliarden Euro für seine Finanzgeschäfte zur Verfügung. Möglich machte das ein sogenannter Hebel.

So sieht es im Hoeneß-Gefängnis aus
Das berichtet die "Welt am Sonntag". Der Einsatz von Hebeln ist bei Devisengeschäften ein normaler Vorgang. Die Bank stellt dem Kunden dabei das Vielfache seines Eigenkapitals zur Verfügung. Dabei hat ein Kunde in der Regel zwei Konten bei einer Bank. Auf dem Margenkonto wird sein eigener Einsatz, das Eigenkapital, verwaltet. Daneben gibt es das eigentliche Handelskonto — hier darf der Kunde in der Regel über ein Vielfaches seines Eigenkapitals verfügen, weil ihm das Geldinstitut einen Kredit gewährt. Das Geld auf dem Margenkonto dient dabei als Sicherheit.
Hebelfaktor von zwölf
Hoeneß' Margenkonten erreichte im Jahr 2005 den Jahreshöchststand von 164 Millionen Euro. Das bedeutet, dass er zu diesem Zeitpunkt mit knapp zwei Milliarden Euro spekulieren konnte. Denn nach Informationen der "Welt am Sonntag" aus gut informierten Kreisen gewährte Vontobel dem Bayern-Manager im Durchschnitt einen Hebelfaktor von zwölf. "Und ein Kunde, der so aktiv ist, hat diesen Rahmen wohl auch ausgenutzt", sagt ein Branchenkenner der Zeitung.
Vontobel konnte dem Bericht zufolge Hoeneß' Spekulationsgeschäfte nicht alleine stemmen, da der Kunde dort an die üblichen Öffnungszeiten gebunden ist. Kooperationsverträge der Bank mit anderen Häusern wie Julius Bär und die staatliche Zürcher Kantonalbank (ZKB) oder Credit Suisse machten es Hoeneß möglich, rund um die Uhr seine Geschäfte zu tätigen.
2009, ein Jahr nach der Finanzkrise hatte Hoeneß allerdings aufgrund von hohen Verlusten dem Bericht zufolge nur noch 37 Millionen Euro auf dem Konto. Anschließend gab es keine großen Transaktionen mehr. Somit hatte er knapp 14 Millionen Euro an eigenem Kapital und einen Kredit sowie eine Bürgschaft von knapp acht Millionen eingesetzt und sein Eigenkapital auf 36 Millionen gesteigert. Die Steuerschuld könnte diese Gewinne allerdings mehr als aufzehren, da die Gewinne frühzeitig und die Verluste erst später anfielen.
Noch mehr Steuern hinterzogen?
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge hat Uli Hoeneß anscheinend noch mehr als die bislang bekannten 28,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Angeblich hat die Steuerfahndung Rosenheim, die derzeit die kompletten Unterlagen des Hoeneß-Kontos bei der Züricher Vontobel Bank durcharbeitet, bereits eine hinterzogene Summe von mehr als 30 Millionen Euro errechnet. Die Berechnungen seien noch nicht abgeschlossen, ein Steuerbescheid noch nicht erstellt.
Erst wenn Hoeneß seine Schulden beim Staat beglichen hat, steht ihm die Möglichkeit einer so genannten Halbstrafe offen. Damit müsste er lediglich eine 21-monatige Haftstrafe verbüßen und könnte bereits nach drei Monaten Freigänger werden. Hoeneß und seine engsten Berater trafen sich dem "Focus" zufolge, um eine Strategie für den Umgang mit den Finanzbehörden vorzubereiten und Hoeneß eine möglichst kurze Haftdauer zu ermöglichen.
Hoeneß war am 13. März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Tags darauf hatte er erklärt, auf eine Revision zu verzichten. Seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratschef von Bayern München legte er nieder.
Sieg vor Gericht für Hoeneß
Das Landgericht Hamburg hat das Magazin "Stern" wegen dessen Berichterstattung über den verurteilten Steuerstraftäter Uli Hoeneß zu einer Unterlassungserklärung in vier Punkten verurteilt.
Hoeneß' Medienanwalt Michael Nesselhauf bestätigte auf dpa-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). Der "Stern" schrieb auf seiner Internetseite, er solle "nicht mehr über Hinweise eines anonymen Informanten zu Millionensummen und Transaktionen auf seinem Konto in der Schweiz berichten dürfen".
Das Magazin kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht gegen diese erstinstanzliche Entscheidung an: Der "Stern" habe "Hoeneß seinerzeit frühzeitig mit den neuen Hinweisen konfrontiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon hatte Hoeneß abgesehen." Dessen Anwalt Nesselhauf erklärte: "Das Urteil entspricht der Sach- und Rechtslage."