Steuerhinterziehung des Ex-Bayern-Präsidenten Antrag abgelehnt — Uli Hoeneß muss in die JVA Landsberg
Düsseldorf · Uli Hoeneß muss seine Haftstrafe doch in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech verbüßen. Wie unsere Redaktion aus Bundesligakreisen erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft München II einen vom früheren Präsidenten des FC Bayern München eingereichten Antrag auf Einweisung in eine andere JVA abgelehnt.
Wann der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Hoeneß seine Strafe antritt, steht noch nicht fest. Der 60-Jährige wurde im März zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt.
Hintergrund für den Antrag war ein von der JVA Landsberg für die Medien organisierter Tag der offenen Tür. Nach Ansicht von Hoeneß wurde durch diese Aktion seine Privatsphäre verletzt. Als mögliche Alternative zum oberbayerischen Landsberg war die Justizvollzugsanstalt im niederbayerischen Landshut im Gespräch.
Im März 2014 wurde Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, da das Gericht seine Selbstanzeige als ungültig einstufte. Hoeneß verzichtete auf eine Revision und trat umgehend von seinen Funktionen beim FC Bayern als Klub-Präsident und Vorsitzender des Aufsichtsrates zurück. Auf der Mitgliederversammlung am 2. Mai kündigte Hoeneß an, nach Verbüßung seiner Haftstrafe in offizieller Funktion zum deutschen Rekordmeister zurückzukehren.