Bayern München DFB reduziert Sperre von Boateng auf zwei Spiele

Weltmeister Jerome Boateng (26) steht dem deutschen Rekordmeister Bayern München schon am 21. Februar beim SC Paderborn (15.30 Uhr/Live-Ticker) wieder zur Verfügung.

FC Bayern München: Jerome Boateng sieht gegen FC Schalke 04 Rot
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Jerome Boateng sieht gegen Schalke die Rote Karte

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) reduzierte am Montag bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main, geleitet vom Vorsitzenden Hans E. Lorenz, die Sperre von drei auf zwei Spiele. Den ersten Teil der Sperre hatte Boateng bereits am vergangenen Samstag beim 2:0-Erfolg des Herbstmeisters beim VfB Stuttgart verbüßt.

"Ich bin glücklich, dass ich jetzt nur noch ein Spiel gesperrt bin. Der Richter hat die Reduzierung der Strafe gut erklärt", sagte Boateng der Bild. Das DFB-Sportgericht sprach lediglich die für die "Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg" vorgesehene Regelstrafe von zwei Spielen aus. Damit folgte es dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil nicht, den als Wiederholungstäter geltenden Boateng für drei Spiele zu sperren. Die Bayern hatten gegen die Entscheidung Protest eingelegt.

Die Verhandlung fand im Beisein von Boateng und Bayern-Sportvorstand Matthias Sammer statt. Boateng war am Dienstag vergangener Woche im Heimspiel der Münchner gegen Schalke 04 (1:1) nach einer Notbremse gegen Sidney Sam in der 17. Minute des Feldes verwiesen worden. Den fälligen Elfmeter vergab Angreifer Eric Maxim Choupo-Moting. "Wäre im vorliegenden Fall der Elfmeter verwandelt worden, hätte Jerome Boateng trotz Vorbelastung nur ein Spiel Sperre erhalten. Die Tatsache, dass Manuel Neuer den Elfmeter gehalten hat, sollte zu keiner zweihundertprozentigen Erhöhung der Sperre auf drei Spiele führen", erklärte Lorenz.

Das Sportgericht habe im letzten Jahr bei vorbelasteten Spielern auf Zuschläge bei der Sperre verzichtet, wenn die alte oder neue Strafe nur ein Spiel betragen hat. "Dieser Verzicht auf den Zuschlag wird nunmehr auch auf die Fälle der sogenannten Notbremse erweitert", sagte Lorenz.

(sid)
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