Chaos-Anreise nach Katar Bitte um Startfreigabe des Bayern-Flugs kam wenige Minuten zu spät

Berlin · Der FC Bayern wollte am späten Freitagabend nach dem Sieg bei Hertha BSC direkt zur Klub-WM nach Katar fliegen. Doch das ging schief. Die Bitte um Startfreigabe für den Flug erfolgte zu spät, wie das zuständige Ministerium nun bestätigte.

 Bayerns Robert Lewandowski im Spiel gegen Hertha BSC.

Bayerns Robert Lewandowski im Spiel gegen Hertha BSC.

Foto: dpa/John Macdougall

Nach Angaben des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung erfolgte die Bitte um Startfreigabe für den Flug des FC Bayern München nach Katar um 00.03 Uhr. Die Deutsche Flugsicherung habe in der Folge mit dem Blick auf die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen BER die Startfreigabe nicht erteilt, hieß es in einem Statement am Samstag. Ab Mitternacht herrscht auf dem Flughafen der Hauptstadt ein fünfstündiges Flugverbot. Die Maschine des deutschen Fußball-Rekordmeisters war erst am Samstagmorgen mit mehreren Stunden Verspätung gestartet. Ausnahmen von der Nachtflugbeschränkung können von dem Ministerium erlaubt werden. Ein solcher, später in der Nacht gestellter Antrag auf die Befreiung vom Nachtflugverbot, habe nicht erteilt werden können, hieß es in der Mitteilung vom Samstag.

„Ausnahmegenehmigungen werden in begründeten Einzelfällen insbesondere dann erteilt, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse gegeben ist, welches die Durchführung eines Fluges notwendig macht oder der Flug für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist“, hieß es in der Mitteilung.

Die Maschine der Bayern startete letztlich erst gegen sieben Uhr am Samstagmorgen und flog zunächst nach München. Dort musste die Crew getauscht werden, ehe es weiter ging. Ziel war Doha. Die Bayern bestreiten in Katar am Montag das Halbfinale der Klub-Weltmeisterschaft und wollen mit einem Sieg das Endspiel am kommenden Donnerstag erreichen.

„Die Betriebsgenehmigung des Flughafens beinhaltet klare Bestimmungen, die auch höchstrichterlich bestätigt sind. Danach ist insbesondere die Kernnacht von 00:00 Uhr bis 05:00 die Zeit mit der höchsten Sensibilität und ist demnach bis auf wenige begründete Einzellagen (Notfälle, Postflüge, Regierungsflüge) von Flugverkehr freigehalten. Diese Regelungen gelten für jeden und sind von den zuständigen Behörden einzuhalten“, hieß es in dem Statement des Ministeriums.

(old/dpa)
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