Bayer Leverkusen Geldstrafe und Fahrverbot für Sidney Sam

Düsseldorf · Ein Trainingslager zwischen zwei Spielen in einer englischen Woche der Fußball-Bundesliga ist kein Grund, einen Verhandlungstermin bei Gericht nicht wahrzunehmen.

CL 11/12: Bayers Sam erzielt Traumtor und jubelt mit Dutt
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Mit dieser Begründung hat am Freitag eine Düsseldorfer Amtsrichterin den vierten Verlegungsantrag des für Bayer Leverkusen spielenden Fußballprofis Sidney Sam verworfen. Zugleich wurde in dessen Abwesenheit ein Bußgeldscheid über 605 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot bestätigt, erklärt sein Anwalt Gordon Spitzer auf dpa-Anfrage.

Die Strafe war verhängt worden, weil der 24-Jährige in der Nacht zum 1. Mai 2011 in Düsseldorf alkoholisiert am Steuer erwischt worden war. Der Profi war der Polizei nach Gerichtsangaben aufgefallen, weil er mit seinem Wagen ein Parkhaus an der Königsallee entgegen der Fahrtrichtung verlassen hatte. Eine Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 0,74 Promille.

Es war bereits der vierte Verhandlungstermin, den entweder der Anwalt oder der Profi platzen ließen. Die Richterin stimmte zunächst drei Verlegungsanträgen zu. Einmal war Spitzer wegen eines Trauerfalls, das andere Mal wegen Urlaubs verhindert. Sam konnte erst wegen eines anstehenden Spiels nicht kommen und am Freitag war es die Vorbereitung auf die Heimpartie gegen Greuther Fürth, bei der er nach Auffassung seines Clubs nicht fehlen durfte. Eine Bescheinigung von Bayer hat er dem Gericht vorgelegt, erklärte Spitzer.

Das zählte für die Amtsrichterin nicht. Es sei Sam wie jedem anderen Berufstätigen zumutbar, sich auf einen Verhandlungstermin einzustellen und wie in diesem Fall das Mannschaftshotel dafür zu verlassen, sagte sie. Anwalt Spitzer stellte daraufhin gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag: "Das Verhalten deutet auf Voreingenommenheit gegenüber meinem Mandanten hin."

(lnw)
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