Bayer Leverkusen Bayer 04 führt Vermummungsverbot ein

Leverkusen · Ab dem kommenden Heimspiel gegen Mönchengladbach am 24. August gilt in der BayArena eine neue Stadionordnung. Bayer 04 verschärft darin Verbote in den Punkten rassistischer Propaganda und rund um das Thema Pyrotechnik.

 Dominique Rondé durfte wegen des Objektivs seiner Kamera am Samstag nicht ins Stadion. Das Objektiv könne als Wurfgeschoss dienen, sagt BaySecur.

Dominique Rondé durfte wegen des Objektivs seiner Kamera am Samstag nicht ins Stadion. Das Objektiv könne als Wurfgeschoss dienen, sagt BaySecur.

Foto: UM

Bayer 04 verschärft auch auf formeller Ebene sein Vorgehen gegen rassistisches Verhalten und radikale Propaganda in seinem Stadion und ändert dahingehend mit Wirkung vom kommenden Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach (Samstag, 24. August, 15.30 Uhr) die Stadionordnung für die BayArena. Zudem werden in der Ordnung das Verbot des Verbrennens von Pyrotechnik konkretisiert sowie vorbereitende Maßnahmen zum "Zündeln" in den Text aufgenommen. Dazu zählt explizit ein Vermummungsverbot.

"Eine Stadionordnung ist kein abgeschlossenes Dokument. Es wird aktualisiert und neuen Erkenntnissen und Erfahrungswerten angepasst. Das ist nun wieder einmal der Fall", sagte Meinolf Sprink, Mediendirektor von Bayer 04. Dass diese Aktualisierung der Stadionordnung (Stand: August 2012) auch immer wieder auf dem Dialog mit Deutschem Fußball-Bund (DFB), Deutscher Fußball-Liga (DFL) und anderen Vereinen fußt, verdeutlichen die aktuellen Änderungen.

So findet im Paragraf 6 ("Verbote") eine konkrete Formulierung auf Wunsch des DFB Eingang. Hier heißt es in Bezug auf das Verbot von diskriminierendem Propagandamaterial: "Als diskriminierend gilt insbesondere das Tragen von Kleidung bzw. mit sich führen von Plakaten, Bannern o. ä. mit den Schriftzügen A.C.A.B. sowie All Cops are Bastards." Man verwehre sich gegen solche Schmähungen gegen die Polizei, weil diese schließlich ein wichtiger Partner der Vereine bei der Sicherheit rund um die Spiele sei, hieß es zur Begründung.

Im weiteren Verlauf der Stadionordnung findet sich künftig nun auch explizit das Verbot, sich zu vermummen, um "die Feststellung der Identität zu verhindern". Vergleichbares hat der VfL Wolfsburg bereits in seiner Stadionordnung aufgeführt. Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen das Abbrennen von Pyrotechnik. War dieses Verbot bislang in der Stadionordnung kurz und knapp aufgeführt ("[Untersagt ist,] Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen"), wird dieser Punkt nun umfassend erweitert und konkretisiert um die Art der Pyrotechnik, vorbereitende Maßnahmen zum Abbrennen und das Errichten eines Sichtschutzes durch das Verdecken der entsprechenden "Zündler" mit Hilfe von Fahnen.

Die Hoheit über die Stadionordnung liegt übrigens genauso wie die Definition derselben beim Hausherrn Bayer 04 und nicht etwa bei DFB oder DFL. Ein aktuelles Beispiel: Beim Spiel gegen den SC Freiburg am Samstag wurde dem Leichlinger Dominique Rondé nach eigener Aussage der Zutritt zum Stadion verwehrt, weil die Ordner das Wechselobjektiv seiner Kamera als Wurfgeschoss auslegten. Während Rondé anführte, er sei in drei Jahren immer mit dieser Kamera ins Stadion gelassen worden und überlegt, seine Jahreskarte nicht mehr zu verlängern, sieht Ralf Ziewer, Geschäftsführer des zuständigen Sicherheitsdienstes BaySecur, die Sache ganz nüchtern: "Der Mann hat eben drei Jahre lang Glück gehabt, dass er nicht aufgefallen ist", sagte er.

(RP)
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