Rechtsstreit mit dem DFB Amerell erwirkt einstweilige Verfügung

München (RPO). Der ehemalige Schiedsrichter-Funktionär Manfred Amerell hat vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) erwirkt. Demnach ist es dem DFB per Beschluss vom 22. August 2011 unter Androhung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro untersagt, die Behauptung aufzustellen, der Rechtsstreit zwischen dem Verband und Amerell sei zugunsten des DFB und seines Präsidenten Theo Zwanziger entschieden und juristisch abgeschlossen. Das teilte Amerells Anwalt am Donnerstag mit.

Das ist Manfred Amerell
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Amerell reagierte damit auf eine am 16. August vom DFB verbreitete Pressemitteilung, in der ein Mediationsverfahren zwischen beiden Parteien angekündigt und zudem die nun richterlich untersagte Behauptung aufgestellt worden war. Nur einen Tag später ließ Amerell verlauten, er habe keine Kenntnis von einem anhängigen Mediationsverfahren. Zudem sei die Bereitschaft Amerells, sich an einer Mediation zu beteiligen, vom DFB bisher nicht abgefragt worden.

Hintergrund des Streits zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem 64 Jahre alten Ex-Funktionär ist der Vorwurf, Amerell habe Schiedsrichter Michael Kempter sexuell belästigt. Eine Klage gegen das ehemalige Mitglied des Schiedsrichter-Ausschusses war nicht erhoben worden. Amerell war mit seinem Versuch gescheitert, mit einer einstweiligen Verfügung gegen Zwanziger zu unterbinden, dass ihm weiterhin öffentlich eine Amtspflichtverletzung im Schiedsrichterwesen nachgesagt werden dürfe. Nun strebt der Verband eine außergerichtliche Aufarbeitung des Falles an.

(DAPD/csi)
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