Mildes Doping-Urteil: Acht Wochen Sperre für Quido Lanzaat

Frankfurt/Main (dpa). Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat im fünften Dopingfall des Verbandes ein mildes Urteil gefällt. Der Niederländer Quido Lanzaat von Borussia Mönchengladbach wurde am Dienstag in erster Instanz wegen unsportlichen Verhaltens für acht Wochen (8. Februar bis 3. April) gesperrt. Der Profi war beim Hallen-Masters Mitte Januar in München positiv getestet worden.

Der Einspruch der SpVgg Greuther Fürth gegen das verlorene Masters-Finale wurde abgewiesen, da das Gericht unter Vorsitz von Rainer Koch (Poing) einen Dopingsachverhalt als nicht erwiesen ansah. Der 20-Jährige hatte zwar den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol in seinem Körper, doch daraus ergab sich für das Gericht kein Dopingvorwurf. Das Mittel ist in Haschisch und Marihuana enthalten. Lanzaat rauchte die Haschisch-Zigaretten am Silvestertag in seiner Heimat, wie er bei der Zeugen-Vernehmung selbst zugab. Nach den Richtlinien des niederländischen Fußballverbandes ist der Konsum von Haschisch und Marihuana straffrei.

Zum Zeitpunkt des Vergehens wusste Lanzaat nicht, dass er künftig in Deutschland seinem Beruf nachgehen werde. Er verhandelte erst am 4. Januar mit Mönchengladbach, seinen Vertrag unterschrieb der 20- Jährige am 11. Januar. So konnte das Gericht eine Bewertung erst ab diesem Zeitpunkt vornehmen.

Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol ist laut Detlef Thieme vom Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa gut vier Wochen im Körper nachzuweisen. Die A- und B-Probe lagen mit 49 und 74 Nanogramm pro Milliliter deutlich über dem vom IOC vorgeschriebenen Grenzwert (15 Nanogramm). Die stimulierende Wirkung von Haschisch hält nur sechs bis neun Stunden an. "Zum Zeitpunkt der Dopingprobe hatte es keine Wirkung mehr", erklärte Thieme.

DFB-Chefankläger Horst Hilpert (Bruchmühlbach) hielt Lanzaat vor, fahrlässig gehandelt zu haben. Mit der Unterzeichnung seines Vertrages habe er auch die DFB-Dopingrichtlinien anerkannt. Der Niederländer hätte sich informieren und seinen Haschischkonsum mitteilen müssen. "Sein Mitwirken im Finale des Hallen-Masters hat ihn schuldig werden lassen. Ein Rechtsirrtum liegt hier nicht vor, deshalb kann es keinen Freispruch geben", erklärte der Vorsitzende des Kontrollausschusses.

Lanzaats Anwalt Wilbert Engeln (Duisburg) berief sich dagegen auf das Strafrecht, nachdem ein Täter nur für eine Tat bestraft werden kann, die er in Deutschland verübt habe. Zum Zeitpunkt des Haschischkonsums hätte Lanzaat nicht den Dopingbestimmungen des DFB unterstanden. "Als er seinen Vertrag unterschrieb, wurden ihm die Dopingrichtlinien nicht ausgehändigt. Da konnte er von gleichen Bestimmungen ausgehen", sagte Engeln.

Borussia Mönchengladbach hat bereits Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Künftig wird sich jeder Neuzugang neben dem üblichen Gesundheitscheck auch einem Dopingtest unterziehen müssen. Der bisher suspendierte Lanzaat darf ab sofort wieder am Training teilnehmen. "Er ist rehabilitiert", sagte Borussia-Präsident Wolfgang Jordan.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort