Beleidigung von Dietmar Hopp FC-Köln-Fan steht wegen Schmähbanner gegen Hoffenheim-Mäzen vor Gericht

Köln · Ultra-Fans des 1.FC Köln machten Dietmar Hopp immer wieder zum Ziel übelster Beleidigungen. Der TSG-Hoffenheim-Mäzen setzte sich zur Wehr. Nun musste sich ein FC-Fan vor Gericht verantworten.

 Dietmar Hopp hat den Fan nach Beleidigungen angezeigt.

Dietmar Hopp hat den Fan nach Beleidigungen angezeigt.

Foto: dpa, ua hak

Das Spruchband in der Südkurve des Kölner Rheinenergie-Stadions war nicht zu übersehen: Auf 40 Metern Breite stand „Dietmar: Morgen ins Maritim? Dein Vater wäre stolz!!!“ Es war eine Anspielung der 1.FC-Köln-Ultra-Gruppe Wilde Horde auf den Bundesparteitag der „Alternative für Deutschland“ (AfD) in einem Kölner Hotel - und eine Beleidigung Dietmar Hopps, Mäzen der TSG 1899 Hoffenheim. Ein zweites Banner zeigte eine leicht bekleidete Frau, die unter anderem ein Dokument in der Hand hielt, mit herabsetzenden Beschimpfungen der Eltern von Hopp, die auf die Rolle seines Vaters im Nationalsozialismus anspielten.

Einer der Köln-Anhänger aus dem Ultra-Fanblock, die das Spruchband ausgerollt haben sollen, musste sich nun wegen Beleidigung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Hopp hatte nach jenem Spiel am 21. April 2017 Strafantrag gestellt. „Der Angeklagte wollte Dietmar Hopp vor 50.000 Zuschauern als Anhänger des Nationalsozialismus verunglimpfen“, heißt es in der Anklage. Hopps Vater Emil war während des Nationalsozialismus bei der SA in Hoffenheim - Dietmar Hopp hat sich kritisch mit seiner Familiengeschichte auseinander gesetzt. Gegnerische Fans nutzten die Tatsache aber immer wieder für beleidigende Sprechgesänge oder Schmähplakate.

„Ein Fußballstadion ist kein rechtsfreier Raum“, sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. „Niemand muss sich derartig beleidigen lassen.“ Der Angeklagte, 27 Jahre alt und Fachkraft für Lagerlogistik, war gerade erst in Bonn wegen Drogenhandels zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Da die Strafe wegen Beleidigung angesichts der rechtskräftigen Verurteilung aus Bonn nicht ins Gewicht fallen würde, stellte das Gericht das Verfahren im aktuellen Fall ein. Der Angeklagte solle dies aber nicht als „Freibrief“ verstehen, gab der Staatsanwalt ihm mit auf den Weg. Der Angeklagte nickte stumm.

Der Fall Hopp beschäftigt das Kölner Amtsgericht aber im Herbst in weiteren Verfahren: Es gibt elf weitere Beschuldigte, die für das Präsentieren der Banner verantwortlich sein sollen.

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