1. FC Köln Polizei-Gewerkschaft sieht Ultras-Begnadigung kritisch

Mit Kritik hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die Begnadigung von Ultras durch Bundesligist 1. FC Köln reagiert.

Kölner Fans sorgen mit Platzsturm für Chaos
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Foto: Dieter Wiechmann

"Ob das nun das richtige Signal ist, bezweifele ich. Wir sind von der Entscheidung sehr überrascht, denn das Stadionverbot für die 'Boyz' bestand ja gerade erst seit einem halben Jahr, und der größte Teil davon war die Sommerpause", sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Arnold Plickert der Bild-Zeitung.

Der FC hatte am Dienstag das nach den Krawallen beim Derby im vergangenen Februar bei Borussia Mönchengladbach verhängte Stadionverbot gegen mehrere Mitglieder seine Ultra-Fangruppierung "Boyz" aufgehoben. Der Klub begründete die Entscheidung vor dem ersten Saisonheimspiel am Samstag (15.30 Uhr/Live-Ticker) gegen den VfL Wolfsburg mit einem "intensiven" Dialog und "glaubwürdigen strukturellen Veränderungen" in der als gewaltbereit bekannten Anhängervereinigung. Die Stadionverbote gegen überführte Gewalttäter bei den Ausschreitungen in Gladbach, für die der FC vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit drei Zuschauer-Teilausschlüssen und 200.000 Euro Geldstrafe belegt wurde, blieben von der Begnadigung ebenso unberührt wie die von den Borussen ausgesprochenen Stadionverbote auf Bundesebene.

Aus Plickerts Sicht ist der Vertrauensvorschuss für die Kölner Problem-Fans nicht zu rechtfertigen: "Die 'Boyz' waren in der Vergangenheit an vielen Vorfällen und Übergriffen beteiligt, bei denen es auch Verletzte gab und Polizeibeamte angegriffen wurden. Der versprochene Pyro- und Gewaltverzicht klingt halbherzig. Wir können nur hoffen, dass es diese Ultras jetzt endlich ernst nehmen."

Für neuerliche Gewaltakte des umstrittenen Fanklubs sieht Plickert Kölns Vereinsführung künftig in Mithaftung: "Dem 1. FC Köln können wir nur sagen, dass sie die Verantwortung für das Handeln dieser Gruppe mittragen. Die Polizei wird im Stadion jetzt nicht mehr Personal einsetzen, um dann eingreifen zu können, falls die Versprechen gebrochen werden."

(sid)
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