Schweizer Bundesgericht Sperre gegen DEL-Profi Busch aufgehoben

Berlin (RPO). Nach 20 Monaten scheint der juristische Hickhack um Eishockey-Nationalspieler Florian Busch beendet. Das Schweizer Bundesgericht hat die zweijährige Sperre des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) gegen den Stürmer des deutschen Meisters Eisbären Berlin aufgehoben. Auch wenn die Begründung des Urteils noch aussteht, gehen alle Beteiligten davon aus, dass die Akten damit geschlossen werden können.

 Kämpft weiter gegen die Sperre: Florian Busch.

Kämpft weiter gegen die Sperre: Florian Busch.

Foto: KEYSTONE, AP

"Das Urteil wurde aufgehoben, die Verfahrenskosten muss die Gegenseite tragen", bestätigte Uwe Harnos, Präsident des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), dem Sport-Informations-Dienst (SID): "Allerdings steht die Urteilsbegründung derzeit noch aus, deshalb kann man noch nichts Weiteres sagen."

Mit der Begründung ist in den nächsten zwei bis vier Wochen zu rechnen. Wahrscheinlich ist, dass das Bundesgericht das CAS-Urteil aufgehoben hat, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Das heißt, das CAS war gar nicht zuständig, weil Busch nicht die Athletenvereinbarung unterschrieben und sich damit auch nicht den Anti-Dopingrichtlinien unterworfen hatte.

Der Berliner Stürmer war vom CAS bis zum 21. Februar 2011 gesperrt worden, weil er am 6. März 2008 eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und erst verspätet nachgeholt hatte. Die Probe war negativ. Busch spielt dennoch weiter in der Deutschen Eishockey Liga (DEL), weil er Beschwerde gegen die Sperre eingelegt hatte und das Urteil somit nicht vollstreckbar war.

Das Schweizer Bundesgericht ist die letzte Instanz. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte zuvor angekündigt, nur bei einem positiven Bescheid der Richter die Sperre auch in Deutschland vor dem Kammergericht Berlin durchsetzen zu wollen.

Mit dem Aufheben der CAS-Sperre ist Busch auch wieder für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt. Bundestrainer Uwe Krupp hatte den Stürmer seit der WM 2008 in Kanada nicht mehr berücksichtigt, weil er die Athletenvereinbarung - wegen des laufenden Verfahrens - nicht unterschrieben hatte.

Theoretisch könnte Busch sogar schon bei den Olympischen Spielen in Vancouver wieder das DEB-Trikot überziehen. Dazu wäre allerdings die Zustimmung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) notwendig, weil der Spieler nicht mindestens sechs Monate vor dem Turnier zum Kontrollpool der Kaderathleten gehörte. Die NADA hatte vor der WM im Frühjahr einem Ausnahmeantrag für NHL-Profi Jochen Hecht zugestimmt. Das Olympia-Aufgebot muss bis zum 30. Dezember benannt werden.

Von Buschs Seite hieß es, dass es vom DEB abhänge, ob eine Rückkehr in die Nationalmannschaft möglich sei. Der Verband will offenbar zunächst mit der NADA, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesinnenministerium (BMI) Einigkeit erzielen. "Das ist alles spekulativ", sagte Harnos. DOSB-Generaldirektor Michael Vesper hielt sich noch bedeckt: "Wir müssen jetzt die Urteilsbegründung prüfen, erst dann können wir die Entscheidung bewerten."

Über Buschs verweigerte Dopingkontrolle gab es in der CAS-Anhörung unterschiedliche Aussagen. Während der Kontrolleur erklärte, er habe dem Spieler auch einen Test im Trainingszentrum angeboten, sagte Buschs Lebensgefährtin aus, die Kontrolle sollte sofort an Ort und Stelle durchgeführt werden. Busch habe vorgeschlagen, im Trainingszentrum die Probe abzugeben.

Das zuständige Gremium des DEB hatte keine Sperre, sondern nur eine Geldstrafe verhängt. Auch das Adhoc-Schiedsgericht des DOSB sperrte den Nationalspieler nicht, weil er zum Zeitpunkt der Kontrolle die Athletenvereinbarung nicht unterschrieben hatte. Den DEB kam dieses Versäumnis teuer zu stehen. Das BMI behielt Fördergelder in Höhe von 128.000 Euro ein.

(SID/can)
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