Urteil gefallen DEG muss an Ponomarew zahlen

Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf hat im Streit zwischen dem Eishockeyklub und seinem ehemaligen Mitbesitzer für den Investor geurteilt. Allerdings strebt die DEG ein Nachverfahren an, erst dann kann geklärt werden, ob Ponomarew damals einen Rückzahlungsverzicht unterschrieben hat.

 Mikhail Ponomarew, Ex-Investor der DEG.

Mikhail Ponomarew, Ex-Investor der DEG.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die Düsseldorfer EG muss ihrem ehemaligen Gesellschafter Mikhail Ponomarew 20.000 Euro aus einem 300.000-Euro-Darlehen aus 2014 zurückzahlen. Der umstrittene Sportinvestor, von 2013 bis 2016 Mitbesitzer der DEG, hatte vor dem Landgericht Düsseldorf geklagt und nun Recht bekommen. Allerdings muss die DEG das Geld nicht sofort bezahlen, sondern erst im Mai 2023, das sieht der Darlehensvertrag so vor. Das Landgericht bestätigte auf Nachfrage eine entsprechende Meldung des WDR.

Ob die DEG überhaupt zahlt, bleibt aber abzuwarten. Der Eishockey-Klub besteht darauf, dass Ponomarew damals einen qualifizierten Rangrücktritt unterschrieben habe – einen Rückzahlungsverzicht unter bestimmten Voraussetzungen. Dann würde die Zahlung erst fällig werden, wenn vorher alle übrigen Schulden beglichen wurden, zudem müsste der Klub das Geld auch haben.

Ponomarew wiederum gibt an, sich nicht erinnern zu können, einen solchen Rangrücktritt unterschrieben zu haben. Die DEG legte vor Gericht zwar einen angeblichen Vertrag vor, der Richter sah sich allerdings nicht in der Lage, die Echtheit der Unterschrift zu bewerten. Das geschah seitdem auch in keinem Fachgutachten, weil ein solches bei einem Urkundenprozess nicht zulässig ist, wie das Landgericht mitteilte.

Anders könnte das in einem Nachverfahren aussehen, das die DEG anstrebt. Dann ist ein Gutachten zulässig. Und das soll dann die Frage klären, ob Mikhail Ponomarev damals wirklich einen Rangrücktritt unterschrieb hat – oder er heute Anspruch auf die Rückzahlung von 20.000 Euro hat.

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