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Düsseldorfer EG Davies scheitert mit Klage und ist enttäuscht

Düsseldorf · Der Eishockeystürmer, der Ende 2014 wegen Dopings drei Monate gesperrt war, hatte seinen ehemaligen Verein verklagt. Wegen Rufschädigung und entgangener Einnahmen will er 400.000 Euro von dem Klub.

 Michael Davies ist mit seiner Klage gegen die DEG vor Gericht gescheitert.

Michael Davies ist mit seiner Klage gegen die DEG vor Gericht gescheitert.

Foto: american-sports.info

Michael Davies verlässt den Saal 107 des Arbeitsgerichts mit gesenktem Kopf, eine Wasserflasche in der Hand. Er ist tief enttäuscht, denn er hat eine bittere Niederlage kassiert. "Die Klage wird abgewiesen", urteilte die Vorsitzende Richterin Anja Keil. "Die Kosten trägt der Kläger." Der Streitwert beträgt 293.000 Euro. Düsseldorf ist kein gutes Pflaster für den Eishockey-Profi. Der Amerikaner, der im Sommer 2014 nach Deutschland kam, schlug zwar bei der DEG sportlich gut ein, doch wurde er auch das Opfer falscher Beratung in vielerlei Hinsicht.

Seit dem 14. Lebensjahr leidet er an einer Krankheit und nimmt deshalb ein Medikament ein, das in den USA erlaubt ist, in Deutschland aber auf der Dopingliste steht. Es kann jedoch eine Genehmigung bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) beantragt werden. Einen solchen Antrag hatte Davies unterschrieben, er war jedoch von einem der Teamärzte versehentlich nicht weitergeleitet worden. Davies wurde in der Folge positiv getestet und drei Monate gesperrt. Der damalige DEG-Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus gab dem Spieler die Schuld. Dieser habe gegen den Rat der Ärzte gehandelt.

Davies, der jetzt für die Augsburger Panther spielt, verklagte die DEG. Er machte sie für das Versäumnis der Ärzte verantwortlich und verlangte 244.000 Euro Schadenersatz für Rufschädigung, Rechtsverfolgungskosten sowie verminderte Einnahmen in der Vergangenheit und in der Zukunft. So kam es, dass Davies' Anwälte bei der vor der Urteilsverkündung angeregten Einigung 400.000 Euro netto verlangten. "Es gibt keinen Vergleich, wir liegen zu weit auseinander" - so erteilte DEG-Anwalt Buchbinder einer Einigung eine klare Absage.

So zog sich das Gericht zur Beratung und Urteilsfindung zurück. Nach einer halben Stunde wurde das Urteil verkündet und die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 4Ca7518/15). Ärzte seien keine Erfüllungsgehilfen des Vereins, begründete die Richterin ihr Urteil. Daher sei ihr Fehlverhalten nicht der DEG anzulasten. Des Weiteren räumte sie ein, dass Rotthaus' Äußerungen problematisch seien, aber sicher nicht ursächlich für den Schaden. Eine Richtigstellung sei zu erreichen gewesen.

"Das Gericht ist voll umfänglich unserer Argumentation gefolgt", sagte DEG-Geschäftsführer Stefan Adam erleichtert. Buchbinder machte aus seiner Freude keinen Hehl: "Das war eine klare Ansage seitens des Gerichts." Einer wahrscheinlichen Berufung Davies' sehe er gelassen entgegen. Das Urteil sei für den Profi-Sport wegweisend. Zum einen könnten finanzielle Ausfälle auch zukünftig nicht hoch gerechnet werden (wie in den USA), zum anderen bleibe Doping eine originäre Sache der Sportler.

(ths)
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