Düsseldorfer EG Dopingsünder Davies sitzt und wird von der DEG bezahlt

Düsseldorf · Michael Davies ist weiter kalt gestellt. Der Stürmer der Düsseldorfer EG war von der Nationalen Anti-Dopingagentur (Nada) positiv getestet worden. Am 6. Dezember wurde mitgeteilt, er lasse die B-Probe von der Nada öffnen. Ein Ergebnis liegt immer noch nicht vor. Seit über drei Wochen herrscht nun in dem eigenartig verworrenen Fall Funkstille.

 Michael Davies

Michael Davies

Foto: Janning

Rückblick: Bei einer Trainingskontrolle durch die Nada am 13. November war Michael Davies getestet worden. Anschließend hatte er Mannschaftsarzt Alois Teuber darüber informiert, dass er ein Nahrungsergänzungspräparat einnehme — ob es verbotene Substanzen enthalte? Daraufhin stellte die DEG den Scorerkönig der Deutschen Eishockey Liga (DEL) vom Trainings- und Spielbetrieb frei. Sie verzichtete vorsichtshalber auf seinen Einsatz gegen München und in Schwenningen, um nicht Gefahr zu laufen, später die Punkte zu verlieren.

Am 18. November gegen Berlin ging der 28 Jahre alte Amerikaner wieder auf Torejagd. Dafür gab es zwei gute Gründe: Laut der medizinischen Abteilung stehe das Mittel nicht auf der Dopingliste, zudem sei es innerhalb von 48 Stunden abgebaut und Davies nehme es nicht mehr ein. Am 23. November wurde bei Davies von der Nada im Spiel gegen Krefeld (0:1) eine Wettkampfkontrolle vorgenommen. Am 3. Dezember wird das Ergebnis veröffentlicht: Die Probe war positiv. Bei der DEG herrschte Aufruhr. Es gab gegenseitige Schuldzuweisungen. Der Spieler habe sich nicht an Absprachen und Anweisungen gehalten, so die DEG. Davies' Anwalt wies das nicht nur zurück, sondern behauptete, die DEG habe dem Spieler gesagt, die Einnahme des Präparates sei kein Problem.

Am 5. Dezember versicherten Verein und Davies, man suche gemeinsam nach Lösungen. Der Torjäger werde bei der Nada die Öffnung der B-Probe beantragen. "Diese Beantragung muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die positive A-Probe schriftlich geschehen", erklärte Eva Bunthoff, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit der Nada. "Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis, dass wir zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen."

Es lässt sich aber einiges Generelles sagen. "Die Analyse der B-Probe wird in demselben Labor gemäß dem internationalen Standard für Labore durchgeführt, das auch die Analyse der A-Probe vorgenommen hat", erklärt Bunthaoff. "Der Athlet wird über das Analyseergebnis von der für das Ergebnismanagement zuständigen Organisation unverzüglich nach Eingang des Analyseergebnisses informiert."

Im Eishockey ist es so, dass die Nada das Ergebnismanagement- und Sanktionsverfahren übernommen hat. Wenn sich ein positives Analyseergebnis bestätigt, dann wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Anti-Doping-Richter der Deutschen Eishockey Liga, der vom Ernennungsausschuss der Deutschen Institution für Sportschiedsgerichtsbarkeit (DIS) benannt wird, entscheidet auf Antrag der NADA dann über etwaige Sanktionen.

Das dauert im Fall Davies nun schon über drei Wochen. Die DEG hat die Beurlaubung des Spielers längst wieder aufgehoben. Der Angreifer trainiert täglich mit der Mannschaft und wird auch weiterhin vom Verein bezahlt. "Wir wollen erst das Verfahren abwarten und Klarheit haben", sagt DEG-Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus, der in engem Kontakt zu Davies' Anwalt steht.

(ths)
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