Fitness-Studios folgen nächste Woche NRW erlaubt erste Breitensport-Angebote schon ab Donnerstag

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen erlaubt schon ab diesem Donnerstag wieder kontaktlosen Breitensport und den Trainingsbetrieb im Freien. Das kündigte die NRW-Landesregierung am Mittwoch in Düsseldorf nach einer Bund-Länder-Schalte zur Corona-Krise an.

 Eine Golferin.

Eine Golferin.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Nordrhein-Westfalen hat einen ersten Schritt zurück zur Normalität im Sport getan. Nach Wochen des Stillstands durch die Corona-Pandemie ist ab diesem Donnerstag wieder kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien erlaubt. Das kündigte die Landesregierung am Mittwoch in Düsseldorf nach einer Bund-Länder-Schalte zur Corona-Krise an. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Sportlern.

Ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen der Sportvereine unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene wieder öffnen. Das gilt vom 20. Mai an auch für die Freibäder - Spaßbäder sind jedoch ausgenommen.

Laut Laschet ist ab dem 30. Mai auch die „Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder möglich“. Ebenfalls erlaubt seien „sportliche Wettbewerbe im Kinder- und Jugendsport sowie im Amateursport“. Die Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen ist unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen dann wieder gestattet.

Die Regeln:

Der Sport muss an der „frischen Luft“, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden. „Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.“

Ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den anwesenden Personen ist einzuhalten. „Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.“ Beim Zutritt zu den Sportanlagen sollen keine Warteschlangen entstehen.

Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. „Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.“ In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, müssen konsequent eingehalten werden. „In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.“

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden dürfen nicht in der Sportstätte stattfinden.

Zunächst soll auf Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen (wenn sie erlaubt werden) verzichtet werden. „Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten“, schreibt der DOSB.

Es dürfen keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Rikisogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Zuschauer sind nicht zugelassen.

Der DOSB empfiehlt kleine Trainingsgruppen: „Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen.“

(eh/dpa)
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