Nötigung im Straßenverkehr Strafbefehl gegen Boxer Arthur Abraham

Berlin · Gegen den Berliner Profi-Boxer Arthur Abraham ist ein Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr verhängt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Ex-Weltmeister zu einer Geldbuße von 14.000 Euro und einem Fahrverbot von vier Monaten.

Boxen: Artur Abraham - Piotr Wilczewski
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Foto: dpa, Christian Charisius

Gerichtssprecher Tobias Kaehne bestätigte am Mittwoch übereinstimmende Berichte mehrerer Berliner Zeitungen. Abraham, der nicht zum angesetzten Gerichtstermin erschienen sein soll, kann gegen den Strafbefehl Berufung einlegen. Dann würde es zur Hauptverhandlung kommen.

Abraham soll am 4. Februar ein Fahrschulauto, das ihm zu langsam fuhr, überholt und dann ausgebremst haben. Das Management des gebürtigen Armeniers zeigte sich kenntnislos über den Vorfall.

(dpa)
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