Steuerhinterziehung Boxer Felix Sturm zu drei Jahren Haft verurteilt

Köln · Box-Profi Felix Sturm muss ins Gefängnis. Der fünfmalige Weltmeister wurde unter anderem wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Das hat am Donnerstag das Landgericht Köln entschieden.

 Felix Sturm beim Gerichtstermin in Köln.

Felix Sturm beim Gerichtstermin in Köln.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Felix Sturm saß mit einem Mundschutz zwischen seinen beiden Anwälten und nahm das Hammer-Urteil ohne große Regung zur Kenntnis. Der fünfmalige Profibox-Weltmeister wurde vom Kölner Landgericht wegen Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Ein krachender K.o. für Sturm, der vor dem Prozess auf eine Bewährungsstraße gehofft hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte für den technisch versierten Supermittelgewichtler eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, Sturms Anwalt Nils Kröber (Köln) hingegen wollte maximal zwei Jahre auf Bewährung für seinen Mandanten zulassen.

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Foto: dpa/Markus Beck

Richter Marc Hoffmann hielt Sturm bei der Urteilsverkündung zugute, dass er teilgeständig gewesen sei und seine Verteidigung in dem Verfahren "gute Arbeit" geleistet habe. "Wir haben uns gefragt, ob das für eine Bewährungsstrafe reicht und kamen zu der klaren Antwort: Nein", meinte der Vorsitzende.

Das Gericht sprach Sturm in sechs Fällen der Steuerhinterziehung und in zwei Fällen der versuchten Steuerhinterziehung schuldig. "Wir kommen auf einen Steuerschaden von knapp über eine Million Euro", sagte der Richter.

Wie das Gericht weiter erklärte, hätten die Steuerhinterziehungen im Jahre 2006 ihren Anfang genommen, als Sturm mit einer Schweizer Medien- und Beratungsfirma kooperierte. Seinem damaligen Promoter Klaus-Peter Kohl von Universum Boxpromotion sagte Sturm, dass seine Kampfbörsen in Zukunft an die Agentur fließen sollten. Kohl weigerte sich, es kam zum Bruch mit Universum.

Mit Hilfe der Schweizer Firma hat Sturm Einnahmen vertuscht. Das Geld sollte laut Verträgen an die Agentur fließen, landete aber letztendlich auf Sturms Konto. So habe der fünfmalige Weltmeister beim Finanzamt falsche Angaben über seine Einnahmen machen können.

Etwas überraschend wurde auch der Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien bei dem Strafverfahren wirksam. Sturm war nach seinem Sieg im WM-Kampf gegen den Russen Fedor Schudinow in Oberhausen im Februar 2016 positiv auf die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Es war der bislang letzte Boxkampf des gebürtigen Bosniers.

Wie das Gericht feststellte, habe Sturm von Dezember 2015 bis Januar 2016 in Österreich "bewusst" und "planmäßig" eine Stanozolol-Kur gemacht. Dadurch habe er im Kampf gegen Schudinow auf "eine erhöhte Schlag- und Schnellkraft" gehofft, meinte Richter Hoffmann.

Sturm machte sich auch des Vorwurf der Körperverletzung schuldig. "Beim Boxen gibt es zwar immer Körperverletzung", sagte der Richter. Doch durch die Anwendung des Dopingmittels sei die Abmachung, die Sturm mit Schudinow getroffen hatte, ignoriert worden. "Also haben wir keine Einwilligung von Schudinow mehr, es liegt eine Körperverletzung vor", so das Gericht.

Der Vorsitzende übte weiter harsche Kritik an den Verhältnissen im professionellen Faustkampf. "Der Boxsport hat große Schwierigkeiten mit dem Thema Doping", bemängelte Hoffmann, der sich im Zuge des Prozesses auch mit Präsident Thomas Pütz vom Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) ausgetauscht hatte.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), die den Fall 2017 zur Anzeige gebracht hatte, kritisierte, dass der Fall Sturm vom internationalen Box-Sportverband nicht nach den Vorgaben des Welt-Anti-Doping Codes behandelt wurde. Umso mehr begrüßte die NADA das harte Urteil gegen Sturm: "Es ist ein wichtiger Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz und kann richtungsweisend auch für zukünftige Strafverfahren sein."

(ako/sid)
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