Reiten Werths Befangenheitsantrag zurückgewiesen

Warendorf · Im Medikationsfall der fünfmaligen Dressur-Olympiasiegerin Isabell Werth ist der Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder der Ersten Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) von der Zweiten Kammer zurückgewiesen worden. Die Anwälte der Reiterin haben gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Großen Schiedsgericht der FN eingelegt.

Das ist Isabell Werth
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Foto: dpa, frg tba

Sobald Werths Anwälte eine Begründung für ihre Beschwerde innerhalb der vorgesehenen Frist nachgereicht haben, muss das Große Schiedsgericht der FN entscheiden, ob die Erste Kammer befangen ist. Wenn die Erste Kammer ihre Zuständigkeit behält, wird sie das Verfahren fortsetzen, andernfalls übernimmt die Zweite Kammer den Fall.

Bei Werths Spitzenpferd El Santo war im vergangenen Jahr am Rande der Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld die verbotene Substanz Cimetidin festgestellt worden. Dabei handelt es sich um ein Medikament gegen Magenschmerzen.

Die Ausnahme-Reiterin bestritt vehement, dem Tier das Medikament verabreicht zu haben. Stattdessen soll es durch eine defekte Trinkanlage in den Körper gelangt sein. Werth hatte umfangreiche Untersuchungen und Gutachten veranlasst, die den Sachverhalt aufklären sollen. Schon seit vergangenem Sommer berät die Disziplinar-Kommission.

Werth droht eine Sperre von bis zu einem Jahr, weil sie schon mal durch verbotene Substanzen bei ihren Tieren aufgefallen war. 2009 wurde die Juristin wegen Dopings bei ihrem Pferd Whisper für sechs Monate gesperrt. Damals war der zehn Jahre alte Wallach beim Pfingstturnier in Wiesbaden positiv auf das Psychopharmakon Fluphenazin getestet worden.

(sid/are)
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