Vorwürfe der Tierquälerei Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren gegen Beerbaum ein

Münster · Der deutsche Springreiter Ludger Beerbaum bekommt juristischen Ärger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den mehrfachen Olympia-Teilnehmer, nachdem Anzeige gegen ihn erstattet wurde.

 Unter Verdacht: Ludger Beerbaum.

Unter Verdacht: Ludger Beerbaum.

Foto: Mike Clarke/AFP/ddp

Die Staatsanwaltschaft Münster hat nach Vorwürfen wegen unerlaubter Trainingsmethoden ein Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger Ludger Beerbaum eingeleitet. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt den Westfälischen Nachrichten. "Es besteht ein Anfangsverdacht, aber wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Wir prüfen den Sachverhalt", sagte Botzenhardt der Zeitung.

Laut den Westfälischen Nachrichten hat eine von Beerbaum (58) beauftragte Kanzlei der Staatsanwaltschaft die Kooperation zugesagt.

Gegen den Springreiter und "eine weitere, derzeit noch unbekannte Person" hatte die Tierschutzorganisation Peta Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung in Mittäterschaft gestellt. Beerbaum hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und seinerseits juristische Schritte angekündigt.

Der TV-Sender RTL hatte die Angelegenheit mit heimlich auf dem Hof von Beerbaum in Riesenbeck gedrehten Videos ins Rollen gebracht. Im Kern geht es um die Frage, ob es sich bei den festgehaltenen Vorgängen um Touchieren oder Barren handelt. Touchieren ist nach den Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN erlaubt - das Barren, also das Schlagen mit einer Stange an die Vorderhufe des Pferdes, hingegen nicht. Auch die FN setzt sich mit den Vorwürfen auseinander.

(dör/SID)
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