Strafe für Schwimmer Acht Jahre Sperre für Doping-Wiederholungstäter Sun

Lausanne · Diesmal gab es keine Gnade für Dopingsünder Sun Yang: Der Chinese darf nach einem CAS-Urteil acht Jahre keine Schwimm-Wettkämpfe bestreiten. Das bedeutet de facto sein Karriereende.

Hammer-Urteil in der Hammer-Affäre: Wegen seiner mutwillig zerstörten Dopingprobe ist der chinesische Skandal-Schwimmer Sun Yang knallhart bestraft worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS belegte den dreimaligen Olympiasieger am Freitag mit einer Sperre von acht Jahren, die für den 28-Jährigen das Ende der Karriere bedeuten dürfte. Das Enfant Terrible im internationalen Schwimmsport verpasst nicht nur Olympia in Tokio, der Wiederholungstäter geht auch als einer der größten Dopingsünder in die Annalen der Sportart ein.

541 Tage nach der verhängnisvollen Nacht zum 5. September 2018, an deren Ende eine mit dem Hammer zerstörte Blutprobe stand, ist einer der spektakulärsten Dopingfälle der Sportgeschichte mit einem Knall vorerst beendet. Dass der CAS die von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA als Höchststrafe geforderten acht Jahre tatsächlich umsetzte, löste in der Schwimmszene großen Jubel aus.

"Es freut mich, dass endlich durchgegriffen wurde", sagte Doppel-Weltmeister Florian Wellbrock dem SID. Großbritanniens Schwimm-Ikone Adam Peaty zeigte sich "zufrieden", die harte Strafe sei "die richtige Entscheidung". Der deutsche Team-Chef Bernd Berkhahn glaubt, der Schwimmsport habe "an Glaubwürdigkeit zurückgewonnen".

Sun selbst reagierte trotzig - und kündigte nur wenige Minuten nach dem für ihn niederschmetternden Urteil rechtliche Schritte an. "Das ist unfair. Ich glaube ganz fest an meine Unschuld", sagte der elfmalige Weltmeister der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua: "Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen, damit mehr Menschen die Wahrheit erfahren."

Die Wahrheit - laut CAS liegt sie eher bei den Ausführungen der WADA, die gegen den informellen Freispruch des Schwimm-Weltverbandes FINA vor das CAS gezogen war. Am 5. November 2019 war es deswegen zu einer zehnstündigen öffentlichen Anhörung gekommen.

Im Zentrum des Falls steht eine entscheidende Frage: Hat sich das dreiköpfige Kontrollteam des schwedischen Anti-Doping-Dienstleisters IDTM bei dem unangekündigten Test in Suns Anwesen ausreichend ausweisen können oder nicht? Laut der Sun-Anwälte hätte der Assistent "nur" seinen Ausweis vorgezeigt. Die CAS-Richter betonten jedoch in ihrem Urteil, das Personal habe über "alle geltenden Anforderungen" verfügt.

Zweifel wegen der Identität und Autorität der Tester hätte Sun laut CAS-Urteil im Nachhinein schriftlich angeben müssen - doch der Schwimmstar griff zur Selbstjustiz. Der 1,97-m-Riese hatte damals zwar eine Blutprobe abgegeben, den Behälter aber später von seinem Wachmann mit einem Hammer zerstören lassen. Der Schwimmer selbst hatte laut FINA-Bericht daneben gestanden und mit der Taschenlampenfunktion seines Handys Licht gespendet.

Sun war bereits 2014 positiv auf das Dopingmittel Trimetazidin getestet und mit einer Drei-Monats-Sperre belegt worden. Seine zwei bei der WM im vergangenen Sommer im südkoreanischen Gwangju errungenen Goldmedaillen über 200 und 400 m darf der Freistilschwimmer laut CAS dennoch behalten. Die Sperre tritt erst mit dem Urteil am 28. Februar in Kraft.

Die Richter begründeten: Die FINA hätte bis zur endgültigen Klärung eine vorläufige Sperre aussprechen müssen, außerdem seien Suns Tests unmittelbar vor und nach dem Vorfall negativ gewesen. Diese Entscheidung sei "unverständlich", kritisierte Wellbrock, damit würden andere Athleten "um ihre verdienten Medaillen" gebracht.

Schon während der WM hatte es heftige Proteste gegeben. Der Australier Mack Horton und der Brite Duncan Scott verweigerten Sun den Handschlag und das gemeinsame Foto der Medaillengewinner.

Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Weltverband, der schon bei vorherigen Vergehen des Chinesen, der als wichtigster Werbeträger auf dem asiatischen Markt gilt, viel Milde gezeigt hatte. Das CAS-Urteil ist ein heftiger Denkzettel für die FINA, die den Fall im Januar 2019 als nicht sanktionswürdig eingestuft hatte. Mehr noch: Medienberichten zufolge soll die FINA sogar Suns Anstrengungen nach einem vorzeitigen Ende des CAS-Verfahrens unterstützt haben.

Im Detail ging es um eine mögliche Befangenheit des von der WADA eingeschalteten Anwalts Richard Young, der zuvor bei der FINA angestellt war.

(sid/old)
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