Nach Urteil in „Operation Aderlass“ Anwälte von Dopingarzt Mark S. legen Revision ein

Köln · Nach der Verurteilung des Erfurter Sportmediziners Mark S. im Dopingprozess um die Operation Aderlass haben dessen Verteidiger Revision eingelegt. Der Dopingarzt war zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt und mit einem Berufsverbot belegt worden.

 Der Angeklagte Mark S. im Gespräch mit seinen Anweälten (Archiv).

Der Angeklagte Mark S. im Gespräch mit seinen Anweälten (Archiv).

Foto: AFP/CHRISTOF STACHE

Nach der Verurteilung des Erfurter Sportmediziners Mark S. im Dopingprozess um die Operation Aderlass haben dessen Verteidiger Revision eingelegt. Dies bestätigte das Landgericht München II nach dem Ablauf der Frist auf SID-Anfrage. Damit geht die juristische Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weiter.

S. war am 15. Januar wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt er drei Jahre Berufsverbot und eine Geldbuße in Höhe von 158.000 Euro. Auch die vier Mitangeklagten von S. wurden verurteilt, unter anderem zu Bewährungs- und Geldstrafen.

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Am 27. Februar 2019 fanden im Rahmen der Operation Aderlass Razzien bei der nordischen Ski-WM in Seefeld und in Deutschland statt. Insgesamt verwickelt waren 23 Sportler aus acht Ländern. Betroffen waren unter anderem prominente Sportveranstaltungen wie die Olympischen Spiele 2014, 2016 und 2018, die Tour de France 2018, der Giro d'Italia 2016 und 2018, die Vuelta 2017, die nordische Ski-WM 2017 sowie weitere diverse Radrundfahrten und Wintersportveranstaltungen.

(kron/SID)
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