Gericht entscheidet Kündigung gegen Turn-Trainerin Frehse unwirksam

Chemnitz · Im April ist der Turn-Trainerin Gabriele Frehse gekündigt worden, nachdem ehemalige Schützlinge ihr unter anderem psychische Gewalt vorgeworfen hatten. Nun hat ein Gericht geurteilt, dass die Kündigung unwirksam ist. Offen ist, wie es weitergeht.

 Die Turn-Trainerin Gabriele Frehse (r.) steht im Verhandlungssaal im Arbeitsgericht Chemnitz neben ihrem Anwalt Ludger Olbrich.

Die Turn-Trainerin Gabriele Frehse (r.) steht im Verhandlungssaal im Arbeitsgericht Chemnitz neben ihrem Anwalt Ludger Olbrich.

Foto: dpa/Peter Endig

Turn-Trainerin Gabriele Frehse muss trotz der Schikanevorwürfe früherer Schützlinge weiter am Olympiastützpunkt Chemnitz beschäftigt werden. Die außerordentliche Verdachtskündigung gegen die 61-Jährige, der ehemalige ihr unterstellte Turnerinnen auch psychische Gewalt und Medikamentenmissbrauch vorgeworfen haben, wurde am Freitag vom Arbeitsgericht Chemnitz für unwirksam erklärt. „Die Erleichterung ist groß“, sagte Frehse, der noch im Gerichtssaal die Tränen kamen.

Nach gescheiterten Vergleichsgesprächen entschied das Arbeitsgericht beim Verhandlungstermin, dass keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorgelegen hätten. Die Stützpunkt-Leitung hatte Frehse Ende April dieses Jahres auf Betreiben des Deutschen Turner-Bundes (DTB) die Kündigung ausgesprochen. „Ich habe nicht verstanden, was die gemacht haben, der OSP“, sagte Frehse.

Die Gemengelage ist schwierig. Der OSP ist zwar Arbeitgeber von Frehse, der unter seinem Dach in Chemnitz angesiedelte Bundesstützpunkt Turnen wird jedoch vom DTB betrieben. Der Verband hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er keine Zusammenarbeit mit der Trainerin mehr möchte und sie deshalb keine Kaderathletinnen mehr betreuen soll. Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung daher von einer Druckkündigung.

Man sei nicht Prozessbeteiligter, sagte DTB-Präsident Alfons Hölzl der Deutschen Presse-Agentur. „Aber natürlich unterstützen wir, damit wir klare Verhältnisse bekommen.“ Und weiter: „Die Strukturen in Chemnitz sind hervorragend. Wir stehen klar zu Chemnitz als Bundesstützpunkt. Aber er kann wohl kaum gegen den Verband betrieben werden.“

Mit dem nun erstinstanzlichen Urteil steht weiter im Raum, wie und in welcher Form Frehse weiterarbeiten kann und ob mit ihr als Trainerin der Bundesstützpunkt erhalten bleiben wird. Offen ist auch, ob der OSP in Berufung geht und das Landesarbeitsgericht anruft. „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab und dann sehen wir, wie es weitergeht“, sagte der OSP-Vorstandsvorsitzende Christian Dahms, „ich muss das Ganze jetzt erstmal mit dem Vorstand des Olympiastützpunktes besprechen“.

Das Gericht befand, dass für eine Druckkündigung keine Voraussetzungen vorgelegen hätten und nannte dafür mehrere Gründe. Eine große Rolle spielte ein Gutachten, das der DTB in Auftrag gegeben hatte und das die von zum Teil ehemaligen Turnerinnen erhobenen Vorwürfe belegen sollte. Befragt worden seien laut der OSP-Anwältin 35 Sportlerinnen, von denen 17 die Vorwürfe psychischer Gewalt bestätigt hätten.

Das Gutachten war sowohl der Trainerin als auch dem Gericht jedoch nur „mit erheblichen Schwärzungen“ zur Einsicht gegeben worden. Dadurch sei der Inhalt nicht zu bewerten, stellte der Richter fest. Überdies sei das Gutachten erst rund einen Monat nach der am 28. April ausgesprochenen Kündigung fertig gestellt worden. Es sei auch, so der Richter, nicht erkennbar, dass der OSP von sich aus die Aufklärung der Vorwürfe betrieben hätte.

Er sei „grenzenlos erleichtert“, sagte Frank Munzer, Präsident von Frehses Heimatverein TuS Chemnitz-Altendorf. „Es ist ein Zwischenschritt für uns. Bis zur vollständigen Rehabilitierung von Frau Frehse ist es ja noch ein Stück. Für uns war das heute eine wichtige Bestätigung, dass die Vorwürfe, die gemacht werden, in der Form nicht rechtens sind“, befand er. Wann Frehse wieder als Trainerin in Chemnitz arbeiten darf, ist ungewiss. Die Stadt hat ihr bis zum Abschluss des Verfahrens ein Hallenverbot erteilt.

(stja/dpa)
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