Aberkannte Olympia-Medaillen Internationaler Sportgerichtshof CAS weist Einsprüche russischer Athleten ab

Lausanne · Zwei russische Leichtathletinnen sowie eine Bahnradfahrerin hatten Einspruch gegen die Aberkennung ihrer Olympia-Medaillen erhoben. Der Sportgerichtshof bestätigte die Entscheidung jedoch.

 Tatyana Lebedeva bei der WM 2009 in Berlin. (Archivfoto)

Tatyana Lebedeva bei der WM 2009 in Berlin. (Archivfoto)

Foto: AP/Matt Dunham

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Einsprüche der russischen Leichtathletinnen Maria Abakumowa (Speerwerfen) und Tatjana Lebedewa (Weit- und Dreisprung) sowie der Bahnradsprinterin Jekaterina Gnidenko gegen ihre jeweiligen Dopingsanktionen abgewiesen. Abakumowa und Lebedewa waren wegen Vergehen bei den Olympischen Spielen 2008 in Peking nachträglich disqualifiziert worden, Gnidenko wegen einer Regelverletzung bei Olympia 2012 in London.

Abakumowa hatte in Peking die Silbermedaille gewonnen, die ihr nach einem positiven Nachtest einer Dopingprobe aberkannt und der Deutschen Christina Obergföll zugesprochen wurde. Lebedewa hatte 2008 gleich zweimal Silber geholt, sie war ebenfalls bei Nachtests überführt worden wie auch Gnidenko. In allen Fällen ging es um den Gebrauch eines verbotenen Anabolikums.

(rent/sid)
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