Antrag steht zur Abstimmung Dopingopfer-Hilfegesetz wird bis 2018 verlängert

Dopingopfer in Deutschland dürfen auch über den 30. Juni 2017 hinaus auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Antragsfrist des auslaufenden 2. Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) soll bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert werden.

Ein entsprechender Antrag der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD steht am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung. "Das ist eine Entscheidung mit Augenmaß, ein gutes Signal für die Aufarbeitung des Sports", sagte Ines Geipel, die Vorsitzende vom Dopingopfer-Hilfeverein (DOH), dem SID. "Wir haben viel Zulauf. Um das sinnvoll aufzuarbeiten, hilft ein weiteres Jahr enorm", fügte Geipel an.

(sid)
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