Werberat fordert Stellungnahme Ärger um anstößige Po-Werbung von Bundesliga-Volleyballerinnen

Suhl · Die Werbung, die auf den Hosen der Volleyballerinnen des VfB Suhl Lotto Thüringen prangt, soll herabwürdigend sein. Deswegen muss sich der Werberat nun mit dem Kleidungsstück der Sportlerinnen befassen.

Weil die Bundesliga-Volleyballerinnen des VfB Suhl Lotto Thüringen angeblich herabwürdigende Po-Werbung auf ihren Spielhosen tragen, schaltet sich wie im Vorjahr der Deutsche Werberat ein. Das Gremium forderte den Landkreis Schmalkalden-Meiningen zur Stellungnahme auf, nachdem Beschwerden bei den Werbewächtern eingegangen waren.

Demnach suggeriere der Aufdruck „prachtregion.de“ mehr noch als der Slogan „beste-lage.com“ aus dem vergangenen Jahr, dass es sich bei der beworbenen „Prachtregion“ um das Gesäß der Spielerinnen handelt. Das stelle nach Ansicht der Beschwerdeführer beim Deutschen Werberat eine Herabwürdigung dar, da die Spielerinnen auf ihre Körperlichkeit reduziert würden. Mit der Aktion wirbt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Südwesten Thüringens für seine Region.

Po-Werbung sei im Volleyball, aber auch in anderen Sportarten wie Boxen oder Handball seit vielen Jahren völlig normal. „Auch die Volleyballerinnen aus Dresden, Schwerin, Vilsbiburg oder Stuttgart, aber auch verschiedene Männermannschaften, werben mit doppeldeutigen Slogans auf dem Po“, sagte Landrätin Peggy Greiser am Freitag.

Greiser findet nichts Anstößiges an der Werbung. „Durchtrainierte Sportler sind wie Models sexy Werbeikonen. Da guckt man als Frau und als Mann gerne hin. Und: Die Suhler Volleyballerinnen sind taffe Frauen und gestandene Leistungssportlerinnen, die entscheiden sehr selbstbestimmt, ob sie das gut finden oder nicht“, sagte die Landrätin.

Der Werberat hatte die vorangegangene Po-Werbung mit dem Slogan „beste-lage.com“ nicht beanstandet. „Der Werberat sieht in dem Abdruck der Webpräsenz www.beste-lage.com auf den Trikothosen der Volleyballspielerinnen keine Herabwürdigung“, hieß es im Januar in einer Stellungnahme des Expertengremiums. Es sei klar, dass die beworbene Lage der Gewerbeimmobilien gemeint sei, so der Werberat.

(rent/dpa)
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