Landtag Hier wird Politik gemacht

Jeder kennt ihn, doch kaum einer hat ihn schon von innen gesehen: der Landtag im Zentrum von Düsseldorf, das Organ der Politik in Nordrhein- Westfalen.

Der Plenarsaal ist die größte und wichtigste Räumlichkeit im Landtag. Dort werden alle wichtigen Entscheidungen für NRW getroffen. Jede Partei hat eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die zusammensitzen. An jedem der Pulte, an denen die Abgeordneten sitzen, befinden sich Namensschilder und Mikrofone. Im Vorderbereich des Plenarsaals steht der Tisch, an dem die Vorsitzenden des Landtags sitzen. Weiter vorn sitzen die Stenographen, die jedes Wort des Plenums mitschreiben. Außerdem befindet sich in der Mitte des Saales ein Rednerpult. Für Zuschauer und Presse gibt es eine höher gelegene Tribüne.

Im Fernsehen haben schon viele einmal eine Pressekonferenz im Landtag verfolgt. Die Politiker sitzen an einem Rednerpult und beantworten Fragen aus dem Publikum, doch wer sitzt alles unter den Zuschauern und kann Fragen stellen?

Für Informationen an die Öffentlichkeit gibt es den Presseraum. Der Raum, in den etwa fünfzig Personen passen, ist für jede Partei aus dem Landtag zugänglich. Der Raum muss vor jeder Pressekonferenz reserviert werden. Von der jeweiligen Presseabteilung der Partei werden dann Einladungen an die Medien verschickt. Die einzelnen Zeitungen oder Fernsehsender schicken einen Reporter zu der Pressekonferenz. Im ersten Teil der Veranstaltung erklären die Pressesprecher der Partei die Einzelheiten des Themas der Pressekonferenz. Danach können Fragen gestellt werden.

Es gibt noch einen besonderen Raum: Dort tagt der Untersuchungsausschuss bei dem Verdacht auf politische Unrechtmäßigkeiten. Der Untersuchungsausschuss im Landtag erinnert an eine Gerichtsverhandlung. Der vernommene Zeuge wird anfangs zu seinen Personalien befragt. Danach wird er darauf hingewiesen, dass er die reine Wahrheit sagen muss. Ansonsten müsse er mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Nun werden Fragen gestellt. Auch Mitglieder der einzelnen Parteien sind anwesend und haben das Recht, Fragen zu stellen. Jeder Ausschuss besteht aus öffentlichen Teilen und nichtöffentlichen Teilen. So kann es vorkommen, dass die Zuhörer während des Ausschusses den Saal verlassen müssen. Im Landtag dauerte die längste Befragung etwa zehn Stunden.

Insgesamt ist der Landtag auf jeden Fall eine Besichtigung wert.

(Lara Maile und Marianne Wölwer, 8a)
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