Sicherheit Bei Gefahr und in höchster Not

Eigentlich ist sie ein Alltagsgegenstand, den jeder von uns ständig sieht: Die Notbremse. Nur betätigt haben sie bisher wohl die wenigsten.

Wenn man in einer Straßenbahn, S-Bahn oder einem Zug die Notbremse zieht, dann gibt es zwei Möglichkeiten, wie diese funktioniert. Entweder werden die Räder blockiert und der Zug kommt schneller als gewöhnlich zum Stehen.

Anders verhält sich die Notbremsung, wenn die Notbremsüberbrückung eingeschaltet ist. Dann erhält der Zugführer ein Warnsignal und hält erst an einer geeigneten Stelle, die für Rettungskräfte gut zugänglich ist.

Die Notbremsüberbrückung wird zum Beispiel eingeschaltet, wenn der Zug durch einen Tunnel oder über eine Brücke fährt, damit für die Fahrgäste keine Gefahr besteht und diese den Zug sicher verlassen können, falls dies notwendig wird.
Notbremsen gibt es auch bei Roll- und Brandschutztoren und bei
Rolltreppen. Wenn man bei Letzterer die Notbremse zieht, dann stoppt diese abrupt, es besteht deshalb hohe Verletzungsgefahr.

Die Betätigung der Notbremse ist dann erlaubt, wenn Gefahr für die Passagiere besteht, etwa durch einen Brand, Gewalttaten oder Schäden am Zug oder Personen auf dem Gleis. Der vorsätzliche Missbrauch ist strafbar und wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

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