Flutkatastrophe im Ahrtal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Landrat ein
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Zwei Sicherungsverwahrte freiwillig in Psychiatrie

Kiel (afp). Zwei aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter haben in Schleswig-Holstein einer freiwilligen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zugestimmt. Das teilte das Justizministerium des Landes mit.

Die beiden wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor kurzem auf freien Fuß gesetzten Männer erklärten sich dazu bereit. Mit der Fachklinik habe sich die Landesregierung über den Sicherheits- und Betreuungsbedarf geeinigt. Die Kosten trage das Land. In Deutschland wird seit Wochen über den Umgang mit etwa 80 gefährlichen Verbrechern diskutiert, die nach dem Straßburger Urteil entlassen werden müssen.

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