Anklage: Aus Habgier und Hass gehandelt Wismarer Obdachlosen-Mord: 19-Jähriger räumt Tat ein

Schwerin (dpa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen im Juli vorigen Jahres in Wismar hat ein 19-jähriger Rechtsextremist eingeräumt, das Opfer geschlagen und getreten zu haben. Er bestritt zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht Schwerin jedoch eine Tötungsabsicht. Die Anklage wirft ihm und weiteren vier Männern aus der rechtsextremen Szene gemeinschaftlichen Mord vor.

Sie sollen den 52-jährigen Obdachlosen in einem Abrisshaus getreten und geschlagen und dann den Schwerverletzten dort liegen gelassen haben. Der Mann starb laut Anklage kurz darauf an den erlittenen Verletzungen. Er wurde erst drei Tage später gefunden. Laut Anklage handelten die fünf Männer aus Habgier und Hass auf Obdachlose. Alle Angeklagten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren stammen aus Wismar. Bei Durchsuchungen ihrer Wohnungen hatte die Polizei rechtsextremistisches Material sichergestellt.

Im vergangenen Jahr waren in Mecklenburg-Vorpommern vier Obdachlose Opfer jugendlicher Gewalttäter geworden. In den bisherigen zwei Prozessen wurden zumeist langjährige Haftstrafen verhängt. Das Urteil im Schweriner Prozess wird Ende März erwartet

(RPO Archiv)
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