"Zahlreiche bewusste und fahrlässige Falschdarstellungen" Weyrauchs Erklärung im Wortlaut

Frankfurt/Main (AP). Die von seinem Anwalt verbreitete Erklärung des langjährigen CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch vom Sonntag hat folgenden Wortlaut:

"Zahlreiche bewusste und fahrlässige Falschdarstellungen zwingen Horst Weyrauch, den ehemaligen Wirtschafts- und Steuerberater der CDU, sein bisheriges Schweigen gegenüber den Medien aufzugeben und folgendes klarzustellen:

1. So verwunderlich es ist, dass die CDU 'alle rechtlichen Mittel' ausschöpfen will, um gerade Horst Weyrauch zu einer Auskunft zu zwingen, und dort, wo sie diese Auskünfte unmittelbar erhalten könnte, davon absieht, so selbstverständlich war es für Horst Weyrauch von vornherein, der CDU alle Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu liefern, die in seiner Tätigkeit für die CDU entstanden waren. Seit Wochen sind Mitarbeiter von Horst Weyrauch im Zusammenwirken mit den Banken damit befasst, der CDU und ihren Wirtschaftsprüfern alle Unterlagen der für die CDU geführten Konten vorzulegen. Der Bericht der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young vom 20. Januar 2000 beruht zu wesentlichen Teilen auf diesen Auskünften.

In der selben Weise hat Horst Weyrauch dem Landesverband Hessen der CDU Rechenschaft über seine Tätigkeit abgelegt und alle noch vorhandenen Unterlagen übergeben. Es bedarf keiner 'rechtlichen Mittel', um von Horst Weyrauch die gewünschten Unterlagen und Auskünfte zu erhalten. Er hat von vornherein seine Bereitschaft hierzu mitgeteilt und hält hieran auch in Zukunft fest.

2. In seinem Schlussbericht vom 28. Januar 2000 über seine Treuhändertätigkeit für den Landesverband Hessen der CDU hat Horst Weyrauch festgestellt:

Weil das am 1. Januar 1984 in Kraft getretene neue parteiengesetz den politischen Parteien umfangreiche Rechenschaftspflichten über ihr Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben auferlegte, gliederte die CDU Hessen insgesamt 20,8 Millionen Mark aus Bankguthaben bei der Metallbank auf Treuhandkonten aus, die Horst Weyrauch für sie bei der SBG Zürich (heute UBS) eröffnet und geführt hat. Horst Weyrauch weiß nichts über die Herkunft dieser Mittel; es sind ihm hierzu keine Angaben gemacht worden.

Während der Zeit seiner Einzeltreuhandschaft von 1983 bis 1993 wurden zwei der sogenannten Vermächtnisse an die CDU Hessen gezahlt und Bareinzahlungen auf Treuhänderanderkonten in Deutschland und auf Konten und in die Kasse der CDU Hessen vorgenommen. Teils direkt in bar, teils von den Treuhänderanderkonten wurden weisungsgemäß zahlreiche Rechnungen des Landesverbandes der CDU beglichen und sonstige Zahlungen vorgenommen.

Horst Weyrauch hat über diese Treuhandkonten anfangs dem damaligen Generalsekretär der CDU Hessen, Herrn Kanther, und dem damaligen Landesschatzmeister, Prinz Wittgenstein, später nur noch Prinz Wittgenstein mindestens jährlich Rechenschaft gelegt und wurde entlastet.

Der Endbestand der Treuhandkonten wurde bei Beendigung der Einzeltreuhandschaft Horst Weyrauchs am 13. Mai 1993 betragsgleich in die 'Stiftung Zaunkönig' übertragen, die vom damaligen Landesschatzmeister Prinz Wittgenstein und Horst Weyrauch gemeinschaftlich gegründet und geführt wurde. Die Umstellung auf eine gemeinschaftliche Treuhandschaft trug gesundheitlichen Problemen von Horst Weyrauch Rechnung.

Während der gemeinschaftlichen Treuhand wurden insgesamt 9,85 Millionen Mark dem Treuhandvermögen entnommen und damit das sogenannte dritte Vermächtnis ausbezahlt und wiederum Bareinzahlungen auf Treuhänderanderkonten und auf Konten und in die Kasse der CDU Hessen vorgenommen. Teils direkt in bar, teils von den Treuhandanderkonten wurden weisungsgemäß zahlreiche Rechnungen des Landesverbandes beglichen und sonstige Zahlungen vorgenommen.

Am 17. Januar 2000 wurde Horst Weyrauch von der CDU Hessen aufgefordert, die Vollmacht über das Treuhandkonto der 'Stiftung Zaunkönig' auf die CDU zurückzuübertragen; Horst Weyrauch kam dieser Aufforderung am selben Tag nach. Über die Schlussbestände des Treuhandkontos bei der UBS Zürich hatte die CDU Hessen damit sofort eigene Verfügungsmacht; vorhandene Bargeldbestände wurden am 18. und 24. Januar 2000 auf das Bankkonto der CDU Hessen einbezahlt. Das Schlussvermögen belief sich auf insgesamt rund 17,5 Millionen Mark.

Mit seinem Schlussbericht vom 28. Januar 2000 übergab der Treuhänder Horst Weyrauch der CDU Hessen als Treugeberin alle bei ihm noch vorhandenen Unterlagen über seine Einzeltreuhandschaft von 1983 bis 1993 und die gemeinschaftliche Treuhandschaft von 1993 bis zum 17. Januar 2000.

3. In den Medien wurde gemutmaßt, dass Zahlungen des Landesverbandes Hessen der CDU an die CDU-Bundespartei geleistet worden seien. Das ist nach der sicheren Erinnerung von Horst Weyrauch nicht der Fall; von den von ihm verwalteten Treuhandmitteln sind zu keiner Zeit Zahlungen vom Landesverband Hessen der CDU an die Bundespartei geflossen.

4. Walther Leisler Kiep hat in der 'Süddeutschen Zeitung' vom 29./30. Januar 2000 erklärt, das 'System schwarzer Konten (habe) erst seit 1992', also erst ab einem Zeitpunkt bestanden, in dem er nicht mehr Bundesschaftmeister der CDU war. Richtig ist, dass Treuhänderanderkonten auch während der gesamten Tätigkeit Kiep's als Bundesschatzmeister der CDU von Ende 1971 bis Oktober 1992 geführt worden sind.

5. Der 'Spiegel' hat in seiner Ausgabe vom 24. Januar 2000 berichtet, Horst Weyrauch habe 'auf der Karibikinsel Anguilla erstaunliche Geschäfte' betrieben und die Gründung einer Sabina-Bank veranlasst, um 'Tarnkonten für etwaige Vermächtnisse zu unterhalten'. In seiner morgigen Ausgabe berichtet er unter Berufung auf einen 'deutschstämmigen Geschäftsmann', Horst Weyrauch habe 'mehr als 200 fingierte Totenscheine besorgt' und obendrein für jedes dieser angeblichen Dokumente 'pro Stück 5.000 Dollar kassiert'.

All das ist frei erfunden.

6. Über Horst Weyrauch berichten die Medien, er habe der CDU gedroht: 'Wenn ihr gegen mich vorgeht, dann wird die Republik erschüttet.' Das ist falsch. Richtig ist, dass Horst Weyrauch dem Bundesgeschäftsführer Dr. Hausmann in einem vor einigen Wochen geführten Telefonat seine Einschätzung wiedergab, dass die kommenden Ermittlungen die Republik erschüttet werden. Herr Dr. Hausmann fragte Horst Weyrauch, ob das eine Drohung sei. Horst Weyrauch verneinte sofort und entschieden, wies darauf hin, dass dies eine persönliche Einschätzung sei und versicherte Herrn Dr. Hausmann, dass er auch weiterhin an jeder gewünschten Aufklärung mitwirken werde."

(RPO Archiv)
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