Wenn Gerichte Schule machen

Der Plan von Schulministerin Sylvia Löhrmann klang verführerisch: in Nordrhein-Westfalen mal eben per "Versuch" eine neue Schulform zu etablieren. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, die Gemeinschaftsschule in Finnentrop vorerst zu stoppen, und der – praktisch erzwungenen – Reaktion des Ministeriums, vors Oberverwaltungsgericht zu ziehen, droht Löhrmanns Strategie das Scheitern: Der leidige Schulkampf ist endgültig in den Kommunen angekommen. Eine Niederlage auch in der nächsten Instanz wäre das Aus für das Projekt Gemeinschaftsschule in seiner jetzigen Form.

Für Löhrmanns Schulreform muss ein Gesetz her. NRW braucht den "Schulfrieden", den die CDU der Landesregierung jetzt angeboten hat. Wer Frieden anbietet, sollte allerdings mehr als Halbherzigkeiten in der Hinterhand haben – zu sehr hängen die Christdemokraten immer noch am alten System. Dass sie sich nicht klar zu einem zweigliedrigen Schulsystem bekennen mochten, rächt sich jetzt, weil es ihre Verhandlungsposition schwächt.

Wenn ein Gesetz trotzdem auch mit CDU-Stimmen zustande käme, wäre das gut. Und klug: Sonst helfen am Ende erneut die Linken einem rein rot-grünen Gesetz über die Hürde. Der schlechteste Weg ist jedenfalls, wenn Gerichte Politik machen müssen, weil der Gesetzgeber dazu nicht imstande ist.

(RP)
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