Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte Was das Pflegekraft-Urteil für Familien bedeutet

Düsseldorf · Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ausländische Pflegekräfte Anspruch auf Mindestlohn haben und zwar auch für Bereitschaftszeiten. Das hat Folgen für drei Millionen Pflegebedürftige. Für die allermeisten wird Rund-um-die-Uhr-Pflege damit unbezahlbar, so der VdK.

 Pflege wird zur Herausforderung.

Pflege wird zur Herausforderung.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Gute Nachricht für ausländische Pflegekräfte, Herausforderung für Familien: Ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, steht der gesetzliche Mindestlohn zu und das auch für Bereitschaftsdienstzeiten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil (5 AZR 505/20), das massive Auswirkungen haben wird.