Düsseldorf Was darf der Betriebsrat?

Düsseldorf · Die Beschäftigten in rund 97 000 Betrieben in Deutschland werden durch 240 000 Betriebsräte, Gesamtbetriebs- oder Konzernbetriebsräte vertreten. Die meisten Vertretungen gibt es in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern – rund 90 Prozent der Arbeitnehmer haben dort einen Mitarbeitervertreter. Rechtliche Grundlage für den Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Wahl Sind in einem Betrieb mindestens fünf Mitarbeiter ständig angestellt, kann ein Betriebsrat gewählt werden, der aus einem Mitglied besteht. Je größer das Unternehmen, desto größer der Betriebsrat.

Aufgaben Der Betriebsrat kümmert sich um die Belange der Arbeitnehmer. Er organisiert einmal im Quartal eine Betriebsversammlung. Er beschäftigt sich unter anderem damit, dass alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden, dass schwächere Gruppen wie zum Beispiel behinderte Mitarbeiter nicht benachteiligt werden. Wichtiges Thema sind auch die Arbeitszeiten.

Rechte Um die Interessen der Mitarbeiter durchzusetzen, hat der Betriebsrat das Recht, informiert zu werden, in bestimmten Fragen zur Beratung hinzugezogen zu werden und zum Teil mitzubestimmen. Kündigungen kann der Betriebsrat widersprechen, bei Einstellungen und Versetzungen kann er die Zustimmung verweigern. Eine echte Mitbestimmung des Betriebsrates ist vor allem in sozialen Fragen vorgesehen. Für die Mitglieder des Betriebsrates gilt ein Sonderkündigungsschutz.

(RP)
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