Fragen und Antworten Warum es keine gerechte Erbschaftsteuer gibt

Düsseldorf · Die Besteuerung von Erbschaften ist in jeder Hinsicht ein heißes Eisen. Kaum eine Steuer ist so umstritten: Während die einen sie als unzulässige Besteuerung der Substanz ablehnen, kann sie den anderen als Besteuerung eines leistungslos bezogenen Vermögens nicht hoch genug sein. Aber auch jenseits dieser grundsätzlichen Frage macht die Erbschaftsteuer immer wieder Ärger. Zum wiederholten Mal muss sich wegen ihr eine Bundesregierung in Karlsruhe verantworten.

Fragen und Antworten zum Thema Erbschaftsteuer
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Foto: gms

Worum geht es in dem konkreten Fall?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die seit Januar 2009 geltende Erbschaftsteuer für verfassungswidrig, weil sie aus seiner Sicht Firmenerben gegenüber Erben von Privatvermögen in unzulässigerweise privilegiert. Zwar muss grundsätzlich auch der Erbe eines Betriebes Erbschaftsteuer zahlen, jedoch gibt es viele Ausnahmen. 85 Prozent des Vermögens bleiben steuerfrei, wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme beibehält. Wer den Betrieb sieben Jahre fortführt, bleibt gänzlich unversteuert. Und Betriebe, die weniger als 20 Beschäftigte haben, fallen noch nicht einmal unter dieses Arbeitsplatzklausel.

Warum landet die Erbschaftsteuer immer wieder in Karlsruhe?

Das aktuelle Erbschaftsteuerrecht war der — wie wir heute wissen: untaugliche Versuch — der ersten großen Koalition unter Angela Merkel (2005-2009), eine verfassungskonforme Erbschaftsteuer zu schaffen. Denn im Jahr 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht schon einmal die damals geltende Erbschaftsteuer gekippt. Damals stießen sich die Richter daran, dass der Staat vererbtes Geldvermögen schlechter behandelt als vererbte Immobilien oder Betriebsvermögen. Die große Koalition schuf daraufhin ein neues Recht, dass die Vermögen gleichmäßiger behandelte. Um aber zu verhindern, dass Firmenerben im großen Stil Schulden aufnehmen oder gar Unternehmensteile verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen, schuf man damals großzügige Ausnahme für Firmenerben, die nun erneut auf dem Tisch der Karlsruher Richter gelandet sind.

Warum hält der Bundesfinanzhof Firmenerben für privilegiert?

Joachim Wieland, Professor für Steuerrecht, nennt die Erbschaftsteuer gar einen "Dummensteuer", weil am Ende nur der sie zahlen muss, der keinen guten Steueranwalt habe. Die BFH-Richter drücken es vornehmer aus: Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Erbschafsteuer "typischerweise die Betriebsfortführung gefährde". Daher sei es unzulässig, alle Betriebserben unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit von der Steuer freizustellen. Zudem sei die Regelung missbrauchsanfällig. Immerhin hat der Staat bereits ein Schlupfloch gestopft. Früher konnten Erblasser, die viel Bargeld vererben wollten, eine "Cash GmbH" gründen, in die sie ihr Bargeld einbrachten und als Scheinfirma zu den günstigen Konditionen für Firmenerben weitergeben. Das ist inzwischen nicht mehr möglich.

Wie wird Karlsruhe entscheiden?

Die Verfassungsrichter scheinen sich den Bedenken ihrer Kollegen vom Bundesfinanzhof anzuschließen. Zwar wollen sie ihr Urteil erst im Herbst fällen. Doch bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag machten sie deutlich, dass sie die Regeln für Firmenerben für zweifelhaft halten. Mehrere Richter fragten, ob der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer nicht über das Ziel hinausgeschossen sei und man nicht von einer "Überprivilegierung von Firmenerben" gegenüber anderen Steuerzahlern sprechen könne. Grundsätzlich können die Richter Nachbesserungen verlangen, die Erbschaftsteuer ganz kippen und das auch rückwirkend.

Was passiert, wenn die Regeln für Firmenerben gekippt werden?

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) warnt: "Sollte die geltende Regelung gekippt werden, droht vielen Familienunternehmen ein Ausverkauf." Auch die Bundesregierung warnte: Familienunternehmen stellten 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Deutschland. Das Schreckenszenario: Ausländische Finanzinvestoren übernehmen mittelständische Weltmarktführer, deren Erben die neue Steuer nicht aufbringen können. Dabei geht es um viel Geld: 2012 wurden laut Finanzministerium Vermögen von 74 Milliarden Euro vererbt, davon wurden 40 Milliarden Euro über den Paragrafen 13a (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen) steuerfrei gestellt. Ohne diesen Ausweg hätten der Mittelstand 10,8 Milliarden Euro zusätzlich zahlen müssen.

Welche Standpunkte verfolgen Union und SPD?

Die Union will Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode um jeden Preis vermeiden. Das absehbare Verfassungsgerichtsurteil bringt nun vor allem die Union in die Bredouille: Müsste sie die Privilegien für Firmenerben im Erbschaftsteuerrecht zurücknehmen, käme dies einer Steuererhöhung gleich. Das will die Union vermeiden. "Wir werden im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils sicherstellen, dass der Generationenübergang in Familienunternehmen weiter funktioniert. Die Übertragung von Betriebsvermögen darf für die Erben künftig steuerlich nicht teurer werden", betonte der zuständige Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus. Die SPD will sich zwar an den Koalitionsvertrag halten, doch plädiert sie seit Jahren für den Abbau der Firmenprivilegien und die Erhöhung der Erbschaftsteuer. "Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Und da steht drin, dass es keine Steuererhöhungen geben soll", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding. "Trotzdem bin ich aber der politischen Meinung, dass die Erbschaftsteuer ein wichtiges Instrument ist, um die ungerechte Vermögensverteilung in Deutschland abzumildern." In der nächsten Legislaturperiode, wenn die SPD nicht mehr mit der Union regiere, werde die SPD die Erbschaftsteuer vor allem für Betriebe erhöhen, sagte Binding.

Werden die Grünen eine Reform im Bundesrat blockieren?

Die Grünen regieren in sieben Ländern mit. Sie könnten ihren Einfluss geltend machen, damit diese Länder sich im Bundesrat enthalten, wenn es um eine Reform der Erbschaftsteuer gehen wird. Bei den Grünen zeichnet sich jedoch gerade eine steuerpolitische Neuorientierung ab: Anders als im Bundestagswalkampf seien die Grünen jetzt nicht mehr für die Erhöhung der Erbschaftsteuer, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt in dieser Woche. Auch aus den Ländern ist zu hören, dass grüne Wirtschaftspolitiker Firmenstandorte nicht gefährden wollten, indem die Erbschaftsteuer steige. Eine Reform dürfte von den Grünen am Ende nicht blockiert werden.

Welche Lösungsansätze werden in Berlin diskutiert?

Im Gespräch sind mehrere Lösungsvarianten. Die interessanteste: Der Gesetzgeber ermöglicht allen Firmenerben durch eine Stundungsregelung, die Steuerschuld über zehn Jahre in Jahres-Schritten abzutragen. Dadurch würden Betriebe nicht sofort mit der vollen Steuerschuld belastet. Bereits nach geltendem Recht ist die Stundung möglich, wenn ein Betrieb besondere Härten vorweisen kann. SPD-Politiker Binding denkt an eine weitere Variante der Stundungsregel: Die Steuerschuld könne so lange gestundet werden, bis Firmenerben Geld aus dem Betrieb für private Zwecke entnehmen würden. "Erst wenn der Erbe Geld aus der Firma entnimmt, würde dann die Erbschaftsteuer fällig", schlug Binding vor. Eine weitere Lösungsvariante wäre eine so genannte Flat Tax: Alle Vermögensarten würden mit dem gleichen, aber geringen Steuersatz besteuert. Dies würde künftig weitaus mehr steuerpflichtige Erben treffen als bislang. Für eine solche Variante hatte sich der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof eingesetzt. Das Verfassungsgericht könnte allerdings auch nur Details der bisherigen Regel infrage stellen. Es könnte zum Beispiel erklären, der Erhalt der Lohnsumme sei der falsche Bezugspunkt für den Erlass der Steuer. In diesem Fall müsste der Gesetzgeber nach einem neuen Kriterium suchen. "Einen Plan B gibt es in der Regierungskoalition bisher nicht", hieß es in Koalitionskreisen.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Immer wieder Urteile, immer wieder Reformen: Da der Staat es offenbar nicht schafft, das Erbschaftsteuerrecht verfassungskonform zu formulieren, ohne Unternehmen zur Zerschlagung zu zwingen oder oder gar in die Arme ausländischer Heuschrecken zu treiben, sollte er die Besteuerung lieber ganz lassen. Schließlich steuert die Erbschaftsteuer mit fünf Milliarden Euro nicht einmal ein Prozent des gesamten Steueraufkommens bei. Zudem können auch andere Länder ohne: Sieben Staaten in Europa erheben gar keine Erbschaftsteuer (wie Schweden, Großbritannien oder Polen), andere wie Spanien und die Niederlande kennen großzügige Ausnahmen.

(mar)
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