Düsseldorf Vorstoß gegen Politiker-Bestechung

Düsseldorf · NRW fordert auch ein bundesweites Verbot von "Dankeschön-Spenden".

Bestechung von Abgeordneten soll umfassend verboten werden. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfs, den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im Auftrag sämtlicher Länderkollegen erarbeitet hat. Der Minister hofft, dass die vorgesehene Neuregelung noch in der ablaufenden Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen werden wird.

Stein des Anstoßes ist der 1994 eingeführte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (Paragraf 108e des Strafgesetzbuches). Dieser Paragraf gilt aber nur für Wahlen und Abstimmungen innerhalb einer Volksvertretung (Europäisches Parlament, Bundestag, Landtag, Kreistag oder Gemeinderat). "Damit umfasst er aber nur einen kleinen Ausschnitt aus dem vielfältigen Wirken der Abgeordneten", kritisiert Kutschaty. Deshalb müsse der Straftatbestand ausgeweitet werden, um sämtliche strafwürdige Aktionen von und gegenüber Abgeordneten zu erfassen. "In Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, kann es einem Abgeordneten nicht erlaubt sein, für seine Tätigkeit einen Koffer voll Bargeld entgegenzunehmen", sagte der Minister. Unverständlich sei auch, dass sogenannte "Dankeschön-Spenden" an Dritte wie Verwandte oder Vereine nicht von Paragraf 108e Strafgesetzbuch (StGB) erfasst seien. Deswegen könne es leicht zu einer Umgehung der Strafbarkeit kommen.

Bereits 2006 habe der Bundesgerichtshof darauf verwiesen, dass "an dem Tatbestand des 108e StGB die Entwicklung vorbeigegangen" sei. Dieses Manko hindere die Bundesregierung, die UN-Konvention von 2003 gegen Korruption zu unterschreiben, der schon 160 Staaten beigetreten seien. Kutschaty: "Damit steht Deutschland isoliert neben Staaten wie Syrien und Oman."

(RP)
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