Chronik der Rentenreformen seit 1881 Von der Kaiserlichen Botschaft zu Riesters Rentenplan
Frankfurt/Main (AP). Seit der Kaiserlichen Botschaft aus dem Jahre 1881, die die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in Aussicht stellte, hat die Rentenversicherung einen ständigen Wandel durchlaufen. Antrieb für Veränderungen waren in der Regel finanzielle Probleme. Associated Press gibt im folgenden einen Überblick über die Geschichte der Rentenreformen.
1881 - mit einer Kaiserlichen Botschaft kündigt Wilhelm I. auf Anraten des Reichkanzlers Otto von Bismarck Gesetze zum Schutz gegen Krankheit, Unfall und Invalidität sowie für die Altersversorgung an
1883 - Verabschiedung Krankenversicherungsgesetz
1884 - Verabschiedung Unfallversicherungsgesetz
1889 - Verabschiedung Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
1890 - Gründung von 31 Versicherungsanstalten als Vorläufer der heutigen Landesversicherungsanstalten
1891 - Auszahlung der ersten Renten an dauernd Erwerbsunfähige und Arbeitnehmer über 70 Jahre
1911 - Reichsversicherungsordnung zur rechtlichen Zusammenfassung der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Einführung einer Hinterbliebenenrente
1913 - Einführung einer eigenständigen Alterssicherung für Angestellte
1916 - das Rentenalter für Arbeiter wird gemäß dem für Angestellte von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt
1941 - Einführung einer Krankenversicherung für Rentner
1942 - Einführung einer Witwenrente für geschiedene Frauen
1945 - allmähliche Neukonstituierung der Rentenversicherung in den einzelnen Besatzungszonen
1953 - Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin
1951 bis 1956 - mehrere Gesetze über Rentenzulagen, Teuerungszulagen, erweiterte Sonderzulagen etc.
1957 - grundlegende Rentenreform: Einführung der lohnbezogenen Rentenanpassung nach Entwicklung der Bruttolöhne, Festlegung der Finanzierung im Umlageverfahren, Prinzip Rehabilitation vor Rente
1972 - Rentenreform: Ausweitung der Versicherung auf Selbstständige und Hausfrauen, Einführung der flexiblen Altersgrenze und der Rente nach Mindesteinkommen
1992 - Rentenreform: Umstellung der lohnbezogenen Rentenformel auf die Nettolohnentwicklung, Renteneintrittsalter von 65 Jahren wieder zur Regel erhoben
1996 - Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz: Rentenalter von 65 Jahren für Männer und Frauen für verbindlich erklärt, verminderte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, Einschränkungen bei der Rehabilitation
1997 - Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP stellt ihr Konzept für eine Rentenreform 1999 vor: Einführung eines demographischen Faktors zur Senkung des Rentenniveaus von 70 auf 64 Prozent bis 2030, Einschränkungen bei der Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrenten, Anhebung des Rentenalters für Schwerbehinderte, zusätzliche Kindererziehungszeiten
1998 - Rot-grüne Koalition übernimmt die Regierung: Mit dem Rentenkorrekturgesetz wird die Rentenreform 1999 zunächst bis zum 31. Dezember 2000 ausgesetzt
September 2000 - Bundesarbeitsminister Walter Riester legt das Rentenreformprogramm der rot-grünen Regierung vor