Karlsruhe Volljurist (m/w) über 40 gesucht

Karlsruhe · Die Politik benötigt einen Nachfolger für Andreas Voßkuhle. Auf dem Spiel steht das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts.

Dass Deutschland mal die Bonner Republik war und nun die Berliner Republik ist, mag zutreffen. Seit 1951, seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts, ist Deutschland aber vielmehr die Karlsruher Republik. An kaum einem anderen Ort als am Sitz des höchsten deutschen Gerichts werden konstant derart elementare Entscheidungen getroffen. Entscheidungen, die nicht nur Gesetze verwerfen, sondern die Lebenssituation der Bürger verändern. Werden diese gefragt, in welche Institution sie am meisten Vertrauen haben, dann landet das Bundesverfassungsgericht stets ganz vorn. Die Karlsruher Republik steht, vielleicht noch mehr als die Bonner, für Souveränität, für Ehrfurcht, für Macht.

Wenn Ende Juni der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in den Ruhestand geht, dann geht es auch um das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts. Und womöglich sogar um den Erhalt der Karlsruher Republik. Kirchhofs Nachfolger wird wohl in zwei Jahren auch Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsident des Gerichts. Und damit ist die Frage, wer nach Kirchhof Richter wird, die Personalie des Jahres.

Die Ausgangslage Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind einer größeren Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Sie entscheiden gleichwohl über wichtige politische und juristische Fragen. Das Gericht besteht aus 16 Richtern, die sich auf den Ersten und den Zweiten Senat aufteilen. Der Erste Senat, dem Ferdinand Kirchhof vorsitzt, ist für die Grundrechte zuständig, entscheidet eher gesellschaftspolitisch. Der Zweite Senat von Andreas Voßkuhle urteilt über, grob gesagt, politische Fragen, also etwa ob die NPD verboten werden soll oder wenn die frühere Bundesbildungsministerin Johanna Wanka der AfD auf ihrer Website eine "rote Karte" zeigt. Alle Richter und beide Senate sind gleichberechtigt. Der Präsident allerdings ist auch eine Art Außenminister des Gerichts. Er, oder freilich sie, ist protokollarisch die Nummer fünf im Staat und zu sämtlichen offiziellen Anlässen als Vertreter des Verfassungsorgans geladen. Der Präsident ist also zwar in erster Linie Jurist, da er aber als einer der wenigen Richter regelmäßig in der Öffentlichkeit steht, muss er auch Politiker sein. Nicht ohne Grund wurde Voßkuhle zweimal gefragt, ob er nicht Bundespräsident werden wolle (was er ablehnte).

Das Verfahren Gewählt werden die Richter je zur Hälfte vom Bundesrat und vom Bundestag. Dazu benötigen sie eine Zweidrittelmehrheit, über die die schwarz-rote Koalition in keinem der beiden Gremien mehr verfügt. Der nächste Präsident muss also auch etwa von der FDP oder den Grünen wählbar sein. Die Richter werden auf Vorschlag einer Partei gewählt. Bislang war es so, dass sich Union und SPD die Kandidaten weitgehend aufteilten. Durch die stärkere Präsenz der Grünen im Bundesrat und auch der FDP gibt es inzwischen auch Richter, die auf Vorschlag dieser Parteien gewählt worden sind. Für den Nachfolger von Ferdinand Kirchhof, der wahrscheinlich zunächst Vizepräsident und in zwei Jahren Präsident wird, hat die Union nach den alten Regeln das Vorschlagsrecht. Da sie aber auf die Stimmen der anderen Parteien angewiesen ist, gilt es als ausgeschlossen, dass ein ausgewiesen Konservativer auf Voßkuhle folgt.

Die Union führt bislang bloß eine inoffizielle Liste von Kandidaten. Einer, der am Verfahren beteiligt ist, bemängelt, dass die Partei das Verfahren nicht stringent vorantreibt. Man wisse nicht, wer zuständig sei, wer auf der Liste stehe, wann überhaupt gewählt werde. Das wird voraussichtlich im Juli geschehen, also in nicht viel mehr als zwei Monaten. Die Zeit drängt daher. Das Verfahren findet im Verborgenen statt, niemand spricht offen darüber, weder über die Abläufe noch über die Kandidaten. Alles ist streng geheim und soll nach Vorstellung der Beteiligten auch so bleiben. Die Gefahr, dass ein möglicher Präsident vor seiner Wahl in der Öffentlichkeit "verbrannt" wird, ist groß.

Die Kandidaten Das Gesetz stellt nur drei Voraussetzungen an Richter am Bundesverfassungsgericht. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein, über 40, und die Befähigung zum Richteramt, also zwei juristische Staatsexamina besitzen. In der Praxis werden oft Professoren oder Richter von anderen Bundesgerichten gewählt, seltener Politiker. Peter Müller war erst kurz aus seinem Amt als saarländischer Ministerpräsident ausgeschieden, als ihn seine Partei, die CDU, als Richter für den Zweiten Senat vorschlug. Anfangs ergoss sich Häme über Müller, weil er angeblich einen Crashkurs in Verfassungsrecht besuchen musste. Mittlerweile ist er profilierter Richter mit hohem Ansehen. Bei Politikern besteht indes die Gefahr, dass das Vertrauen der Bürger in die politische Unabhängigkeit des Gerichts erschüttert wird. Wer sich bei Beteiligten umhört, der erfährt eine ganze Menge möglicher Kandidaten für das Amt des Präsidenten.

Tatsächlich ist ein Politiker im Gespräch: Günter Krings (48, CDU) aus Mönchengladbach, derzeit Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Selbst wenn er als kluger Jurist gilt, dürfte seine Wahl eher unwahrscheinlich sein. Da er in der vorderen Reihe der Parteipolitik steht, werden sich SPD, Grüne und FDP eher schwer mit ihm als Präsidenten tun. Oft genannt wird der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff (53), der die Bundesregierung in mehreren Verfahren vor dem Verfassungsgericht vertreten hat, aber auch dessen Kollege Christoph Möllers (49). Dieser gilt als brillanter Kopf, der sicher das Zeug zum Präsidenten hat. Ob er der Union gefällt, ist ungewiss. Keine schlechten Karten dürften zwei Richter haben, die derzeit international aktiv sind. Thomas von Danwitz (55) ist deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof und findet, so hört man, viel Anerkennung unter seinen Karlsruher Kollegen. Eine Alternative wäre Angelika Nußberger (54), Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie hat nicht nur einen guten Ruf unter Kollegen und ist seit 2017 Vizepräsidentin ihres Gerichts: Sie wäre nach Jutta Limbach erst die zweite Frau als Präsidentin.

(her)
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